Unterhaltsvorschuss 2026: Trotz höherem Mindestunterhalt bleiben die Auszahlungsbeträge gleich
Zum Jahresstart 2026 ist zwar der Mindestunterhalt für Kinder gestiegen, beim Unterhaltsvorschuss blieb nominell aber alles beim Alten. Die Sätze liegen weiter bei 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
Der Grund dafür ist die Systematik der Berechnung: Der Unterhaltsvorschuss steigt zwar grundsätzlich mit dem Mindestunterhalt, zugleich wird aber das ebenfalls erhöhte Kindergeld angerechnet. Für Alleinerziehende bedeutet das 2026, dass trotz allgemeiner Anhebung der Unterhaltswerte beim tatsächlich ausgezahlten Vorschuss keine zusätzlichen Monatsbeträge angekommen sind.
Wer Unterhaltsvorschuss bezieht oder beantragen will, sollte deshalb nicht von den höheren Mindestunterhaltswerten automatisch auf höhere UVG-Leistungen schließen. Sinnvoll bleibt, parallel zu prüfen, ob Unterhalt tituliert werden kann oder ob eine Beistandschaft beim Jugendamt die bessere langfristige Lösung ist.
Interessiert an weiteren Details?
Dieser Beitrag enthält Verweise auf externe Berichterstattung. Besuche die Originalquelle für den vollen Umfang.