Mehrbedarf für Alleinerziehende: Bis zu 337 Euro, die viele im Bescheid übersehen
Alleinerziehende haben im Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf – einen Zuschlag zum Regelsatz, der die besondere Belastung der Alleinerziehung ausgleichen soll. Je nach Zahl und Alter der Kinder können das bis zu rund 337 Euro im Monat sein. Viele Betroffene wissen davon nichts oder beantragen den Zuschlag nicht.
Für dich als getrennt erziehendes Elternteil heißt das: Prüfe deinen Bescheid gezielt auf die Position ‚Mehrbedarf für Alleinerziehende‘. Der Zuschlag steht dir zu, wenn du mit deinem Kind zusammenlebst und die Pflege und Erziehung überwiegend allein sicherstellst – auch dann, wenn der andere Elternteil zeitweise Umgang hat. Fehlt der Betrag im Bescheid, kannst du ihn formlos beim Jobcenter nachfordern.
Konkreter nächster Schritt: Nimm deinen aktuellen Bescheid zur Hand und vergleiche die aufgeführten Mehrbedarfe mit deiner Situation. Bei Unsicherheit hilft eine kostenlose Beratung, etwa beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Geld, das dir und deinem Kind zusteht, solltest du nicht liegen lassen.
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