OLG Frankfurt setzt klare Grenze gegen PAS-Argumentation in Umgangsstreit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Januar 2026 eine viel beachtete Linie für hochstrittige Umgangs- und Sorgerechtsverfahren gezogen. Verweigert ein Kind den Umgang mit einem Elternteil, darf dies ohne konkrete Anhaltspunkte nicht pauschal als unbewusste Manipulation durch den betreuenden Elternteil bewertet werden.
Das Gericht erklärte ein Gutachten für unverwertbar, das auf der PAS-These beziehungsweise einer einseitig dem Obhutselternteil zugeschriebenen Eltern-Kind-Entfremdung beruhte. Nach Auffassung des Senats war der authentische Wille des Kindes zu beachten; ein Aufenthaltswechsel gegen diesen Willen komme nicht in Betracht, wenn konkrete Belege für eine aktive negative Beeinflussung fehlen. Zusätzlich übertrug das Gericht der Mutter die alleinige Sorge, weil der Elternkonflikt bereits massiv eskaliert war.
Für getrennte Eltern istdie Entscheidung 2026 besonders wichtig, weil sie die Anforderungen an Sachverständigengutachten und an Entfremdungsvorwürfe sichtbar verschärft. In hochstrittigen Verfahren gewinnen damit konkrete Tatsachen, dokumentierte Belastungen und der nachvollziehbar ermittelte Kindeswille noch stärker an Gewicht.
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