Steuerfreibeträge 2026: Mehr steuerliche Entlastung für Familien und Alleinerziehende

Steuerfreibeträge 2026: Mehr steuerliche Entlastung für Familien und Alleinerziehende

Veröffentlicht am April 27, 2026
Steuerfreibeträge 2026: Mehr steuerliche Entlastung für Familien und Alleinerziehende

2026 sind wichtige Steuerfreibeträge angehoben worden. Der Grundfreibetrag stieg zum 1. Januar 2026 auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro pro Kind; zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag ergibt das 9.756 Euro pro Kind.

Für getrennte Eltern und Alleinerziehende ist das vor allem bei höheren Einkommen relevant, weil das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch vergleicht, ob Kindergeld oder Freibeträge vorteilhafter sind. Die 2026 aktualisierte Übersicht des Familienportal.NRW weist außerdem darauf hin, dass Alleinerziehende ab ungefähr 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen besonders häufig vom Kinderfreibetrag profitieren können, während bei Elternpaaren grob ein höheres gemeinsames Einkommen erforderlich ist.

In der Praxis lohnt es sich 2026, die eigene Steuerplanung nicht nur auf das laufende Kindergeld zu stützen. Gerade nach Trennung, neu geregeltem Betreuungsmodell oder Unterhaltsausfällen kann die steuerliche Wirkung der Freibeträge deutlich relevanter werden als im Vorjahr.

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