Haftpflicht nach der Trennung: Ist das Kind wirklich in beiden Haushalten geschützt?
Nach einer Trennung gibt es unzählige Dinge zu organisieren – da gerät der Versicherungsordner oft in den Hintergrund. Doch Vorsicht: Familienpolicen laufen meist unverändert weiter, auch wenn Versicherungsnehmer, Haushalte und mitversicherte Personen längst nicht mehr unter einem Dach leben.
Ob euer Kind auch am zweiten Wohnort rundum versichert bleibt und wie lange der Ex-Partner noch Schutz genießt, hängt stark vom konkreten Tarif ab. Besonders bei zuvor unverheirateten Paaren kann eine wichtige Übergangsdeckung nach dem Auszug oft komplett fehlen.
Damit aus einer unbemerkten Lücke kein teurer Schaden wird, solltet ihr folgende Punkte prüfen:
Eure Checkliste für den Versicherungsschutz:
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Schriftliche Bestätigung einholen: Klärt mit eurem aktuellen Versicherer ab, welche Personen an welchen Anschriften weiterhin geschützt sind. Lasst euch das unbedingt schriftlich bestätigen.
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Neue Police nicht aufschieben: Der Elternteil, der nicht der Hauptversicherungsnehmer ist (und somit zeitnah ohne eigenen Schutz dasteht), sollte mit dem Abschluss einer neuen Privathaftpflicht keinesfalls bis zur offiziellen Scheidung warten.
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Achtung bei kleinen Kindern: Prüft ausdrücklich, ob Schäden durch sogenannte deliktunfähige Kinder (Kinder unter 7 Jahren) mitversichert sind. Das ist längst nicht in jedem Standardtarif der Fall.
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Der Rundum-Check: Nutzt die Gelegenheit, um auch andere gemeinsame Verträge wie Hausrat-, Rechtsschutz- und Fahrradversicherung durchzugehen. Notiert euch am besten übersichtlich: Wer ist der Versicherungsnehmer? Wie lautet die Vertragsnummer? Wer bezahlt die Beiträge?
Unser Fazit: Doppelte Policen kosten nur unnötig Geld, aber eine unbemerkte Versicherungslücke kann im Ernstfall richtig teuer werden. Nehmt euch eine Stunde Zeit, um hier Klarheit für beide Haushalte zu schaffen.
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