Neues BGH-Urteil: Klare Unterhaltsgrenzen beim asymmetrischen Wechselmodell
Ein heute vieldiskutierter Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 415/25) sorgt für neue Rechtssicherheit bei Trennungsfamilien mit erweitertem Umgang. Der BGH hat final klargestellt, dass ein Elternteil, der das Kind zu rund 40 bis 45 Prozent betreut (asymmetrisches Modell), weiterhin als Barunterhaltspflichtiger gilt. Eine proportionale Aufteilung des Unterhalts zwischen beiden Eltern ist erst ab einer exakten 50/50-Betreuung rechtlich vorgesehen.
Dennoch bringt das Urteil eine offizielle finanzielle Entlastung für stark engagierte Elternteile: Wer deutlich mehr Betreuungszeit übernimmt als im klassischen 14-Tage-Rhythmus, darf den zu zahlenden Kindesunterhalt ab sofort pauschal um 10 bis maximal 15 Prozent kürzen. Damit sollen die erhöhten Ausgaben für Verpflegung und Alltagsgestaltung im zweiten Haushalt unbürokratisch ausgeglichen werden. Zudem bestätigte der BGH die Möglichkeit einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle.
Für den Alltag bedeutet dies: Die transparente Dokumentation der Betreuungszeiten wird entscheidend. Experten raten dazu, Übergabetage und tatsächliche Übernachtungen minutiös zu protokollieren – idealerweise über spezialisierte Co-Parenting-Apps, die beiden Elternteilen Zugriff auf eine manipulationssichere Historie bieten. Nur so lässt sich der Anspruch auf die neuen Abzugsmöglichkeiten konfliktfrei belegen.
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