Mehr Betreuung, weniger Unterhalt: OLG Braunschweig entlastet engagierte Elternteile

Mehr Betreuung, weniger Unterhalt: OLG Braunschweig entlastet engagierte Elternteile

Veröffentlicht am Juni 7, 2026
Mehr Betreuung, weniger Unterhalt: OLG Braunschweig entlastet engagierte Elternteile

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az. 1 UF 136/24) bringt neue Dynamik in die Unterhaltsdebatte für getrennte Eltern. Das Gericht entschied, dass der Barunterhalt auch dann spürbar gesenkt werden kann, wenn kein exaktes paritätisches Wechselmodell vorliegt, der zahlungspflichtige Elternteil aber dennoch einen erheblichen Anteil der Betreuung übernimmt – im konkreten Fall rund ein Drittel der Gesamtzeit.

Diese Entscheidung stärkt Familien, die ein erweitertes Umgangsmodell praktizieren. Da der mitbetreuende Elternteil durch regelmäßige Übernachtungen und Ferienzeiten bereits einen großen Teil der Alltagskosten direkt trägt, ist eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle gerechtfertigt. Für den Alltag bedeutet das: Eine verlässliche und transparente Dokumentation der tatsächlichen Betreuungstage – idealerweise über ein zentrales, digitales Co-Parenting-Tool – wird künftig noch entscheidender, um finanzielle Fragen fair und faktenbasiert zu klären.

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