Alleinerziehende 2026: Entlastungsbetrag, Steuerklasse II und Kinderzuschlag bleiben zentrale Hebel
Eine aktualisierte NRW-Übersicht für Alleinerziehende hebt 2026 besonders den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hervor. Er beträgt 4.260 Euro jährlich; für das zweite und jedes weitere begünstigte Kind kommen jeweils 240 Euro hinzu.
Besonders praxisnah ist der Hinweis, dass nach einer Trennung nicht erst die Steuererklärung abgewartet werden sollte. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann in Steuerklasse II wechseln, damit der Entlastungsbetrag bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Die gleiche Übersicht erinnert außerdem daran, dass auch Alleinerziehende mit kleinem Erwerbseinkommen Kinderzuschlag beantragen können und den Anspruch vorab mit dem KiZ-Lotsen prüfen sollten.
Für Betroffene ist das 2026 vor allem eine Handlungsanleitung: Nach der Trennung sollten Steuerklasse, Meldesituation des Kindes, Kindergeldbezug und mögliche Ansprüche auf Kinderzuschlag möglichst früh neu sortiert werden. Sonst gehen laufende Entlastungen oft monatelang verloren.
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