Bundestag debattiert Reform des Unterhaltsvorschusses

Bundestag debattiert Reform des Unterhaltsvorschusses

Veröffentlicht am April 12, 2026
Bundestag debattiert Reform des Unterhaltsvorschusses

Im März 2026 hat der Bundestag erstmals einen Oppositionsantrag zur Reform des Unterhaltsvorschusses beraten. Die Vorlage zielt darauf, die Chancen von Kindern Alleinerziehender zu verbessern und zentrale Zugangshürden des geltenden Systems abzubauen.

Diskutiert wurden unter anderem drei weitreichende Änderungen: Kindergeld soll beim Unterhaltsvorschuss nur noch hälftig statt vollständig angerechnet werden, die Bedarfsprüfung für Kinder ab zwölf Jahren soll entfallen und die Altersgrenze des Bezugs soll perspektivisch bis zum Ende des Kindergeldanspruchs ausgeweitet werden. Zum Stand Ende Mai 2026 handelt es sich dabei jedoch noch nicht um geltendes Recht, sondern um eine parlamentarische Initiative, die an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Für Alleinerziehende ist das Thema trotzdem hochrelevant, weil es genau jene Schwachstellen adressiert, die 2026 besonders häufig kritisiert werden. Wer politisch oder verbandlich aktiv ist, findet hier einen klaren Reformansatz, rechtlich wirksam sind die Vorschläge bislang aber noch nicht.

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