Unterhaltsvorschuss vor dem Einschnitt: Anspruch soll künftig mit dem 16. Geburtstag enden
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant einen drastischen Einschnitt für Alleinerziehende: Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (also mit dem 16. Geburtstag) gestrichen werden. Das Ministerium bestätigte Mitte Juli 2026, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in Arbeit ist.
Bisher springt das Jugendamt bis zum 18. Geburtstag ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, unregelmäßig oder zu wenig zahlt – aktuell mit bis zu 394 Euro monatlich für 12- bis 17-Jährige. Auch eine im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung – nämlich das Kindergeld beim Vorschuss nur noch zur Hälfte anzurechnen – ist vorerst vom Tisch.
Die Begründung: Haushaltslöcher und entlastete Kommunen
Warum dieser Schritt? Die offizielle Begründung der Regierung liegt in der Haushaltskonsolidierung. Aktuell zahlen Bund und Länder jährlich rund 3,2 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Durch die Absenkung der Altersgrenze sollen Ausgaben spürbar gesenkt und vor allem die klammen Kassen der Kommunen entlastet werden.
Historisch gesehen ist das eine Rolle rückwärts: Bis 2017 wurde der Vorschuss ohnehin nur bis zum 12. Geburtstag und für maximal sechs Jahre gezahlt, bevor er zur Bekämpfung von Kinderarmut auf alle Minderjährigen ausgeweitet wurde.
„Ältere Jugendliche kosten mehr, nicht weniger“
Die Ankündigung sorgt bei Sozialverbänden und in der Opposition für einen Sturm der Entrüstung. Kritiker bemängeln, dass der Staat den Haushalt auf dem Rücken derjenigen saniere, die ohnehin das höchste Armutsrisiko tragen.
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Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) warnt davor, Familien im Regen stehen zu lassen: Der finanzielle Bedarf (für Kleidung, Schule, Freizeit) steige bei Jugendlichen ab 16 Jahren an – eine Kürzung treffe die Alleinerziehenden daher in einer ohnehin teuren Phase hart.
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Pläne als „blanken Hohn“, während der Paritätische Gesamtverband von einem sozialpolitischen Dammbruch spricht.
Was heißt das konkret für euch?
Auch wenn aktuell viel diskutiert wird – ein Gesetz ist noch nicht beschlossen. Für euch gilt vorerst die aktuelle Rechtslage.
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Jetzt aktiv werden: Wer Anspruch hat, aber bisher keinen Unterhaltsvorschuss bezieht, sollte den Antrag umgehend beim zuständigen Jugendamt stellen. Der Anspruch entsteht nur auf Antrag und wird maximal einen Monat rückwirkend gezahlt.
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Bestandsschutz prüfen: Wer bereits Vorschuss bezieht, muss vorerst nichts tun. Die Zahlungen laufen bis auf Weiteres normal weiter.
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Alternativen frühzeitig checken: Wenn euer Kind bald 16 wird, solltet ihr euch absichern. Prüft, ob ihr Anspruch auf Wohngeld, den Kinderzuschlag (KiZ) oder ergänzende Grundsicherung habt. Diese Leistungen könnten eine zukünftige Lücke zumindest teilweise auffangen.
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Unterhaltsanspruch neu bewerten: Ab 16 Jahren ändert sich oft die Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle. Es kann sich lohnen, die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils rechtlich neu prüfen zu lassen – notfalls kostenlos mithilfe einer Beistandschaft beim Jugendamt.
Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzentwurf den Bundestag passiert. Wir von Coparently halten euch auf dem Laufenden. Bis dahin gilt: Informiert bleiben, Ansprüche sichern und Fristen nicht verstreichen lassen!
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