Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Was beide Elternteile wissen sollten

Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Was beide Elternteile wissen sollten

Veröffentlicht am Oktober 20, 2026

Von admin

Eltern sind auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes unter bestimmten Bedingungen unterhaltspflichtig. Wir erklären, wann und wie beide Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen müssen.

Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Ein Überblick

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern ist ein wichtiges Thema, das viele getrennte Eltern beschäftigt. Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Solange das Kind sich in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, müssen beide Elternteile Unterhalt leisten siehe Quelle 1.

Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch

Damit ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unverheiratet und in Ausbildung: Das Kind ist unverheiratet und befindet sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, zu der auch ein Studium zählt.
  • Bedürftigkeit: Das Kind kann seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten, etwa weil es kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat.

Dieser Unterhalt wird für den Zeitraum gewährt, in dem sich das Kind tatsächlich in Ausbildung befindet, jedoch nur solange die Bedürftigkeit besteht siehe Quelle 2.

Gemeinsame Unterhaltspflicht beider Elternteile

Ab dem 18. Lebensjahr tritt die Unterhaltspflicht häufig als Barunterhaltspflicht beider Elternteile in Kraft. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Unterhalt hauptsächlich durch Unterkunft und Verpflegung, während der andere Elternteil in der Regel Barunterhalt zahlt. Beide Eltern teilen sich somit anteilig die finanzielle Verantwortung siehe Quelle 3.

Hypothetisches Beispiel:

Anna studiert 20 Jahre alt in einer anderen Stadt und wohnt bei ihrer Mutter. Der Vater zahlt monatlichen Barunterhalt, um die Kosten für Lebenshaltung, Studienmaterial und Fahrtkosten zu decken. Die Mutter stellt Anna ein Zuhause mit Verpflegung bereit.

Berechnung des Unterhalts

Die Höhe des Unterhalts orientiert sich maßgeblich an der Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie im Familienrecht dient. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Einkommen der Eltern: Je nach Einkommen der Eltern bestimmt sich die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes anteilig.
  • Kindergeld: Dieses wird dem Unterhaltsanspruch angerechnet, wodurch sich die Zahlungsbeträge entsprechend reduzieren können.
  • Selbstbehalt: Eltern steht ein Existenzminimum zu, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei etwa 1.160 Euro monatlich für Erwerbstätige beziehungsweise bei rund 960 Euro für nicht erwerbstätige Personen siehe Quelle 2.

Dauer der Unterhaltspflicht

Die Unterhaltsverpflichtung besteht in der Regel bis zur Beendigung der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums. Es gibt allerdings Ausnahmen:

  • Verlängerung der Zahlungspflicht: Wenn das Kind unverschuldet bedürftig bleibt, etwa aufgrund von Krankheit oder längerer Orientierungssuche, kann sich die Unterhaltspflicht verlängern.
  • Übergangszeiten: Es ist oftmals möglich, dass für eine kurze Übergangszeit nach der Ausbildung oder dem Studium noch Unterhalt geleistet werden muss, bis das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen hat siehe Quelle 2.

Hypothetisches Beispiel:

Max hat sein Bachelorstudium abgeschlossen, möchte aber einen konsekutiven Master machen und ist währenddessen finanziell durch einen Nebenjob noch nicht selbstständig. Seine Eltern müssen daher möglicherweise weiterhin Unterhalt zahlen.

Praktische Handlungsempfehlungen für Eltern

  • Gemeinsame Kommunikation: Ein offener Austausch über die finanzielle Situation des Kindes und die Unterhaltsverpflichtungen hilft, Missverständnisse und Streit zu vermeiden.
  • Dokumentation der Ausbildung: Das Kind sollte Nachweise über seine Ausbildung und den finanziellen Bedarf erbringen, um den Unterhaltsanspruch zu stützen.
  • Rechtliche Beratung: Da die individuelle Lage stark variieren kann, ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.
  • Unterhaltstitel prüfen oder anpassen: Ein rechtsverbindlicher Unterhaltstitel kann für klare Verhältnisse sorgen und spätere Streitigkeiten vermeiden.

Fazit

Die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern ist eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile, die über die Volljährigkeit hinaus besteht, solange das Kind sich in Ausbildung befindet und bedürftig ist. Die konkreten Pflichten und Beträge richten sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie sowie dem Einkommen beider Elternteile. Für getrennt lebende Eltern ist es dabei wichtig, Kommunikation, Nachweise und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung zu nutzen, um faire und rechtskonforme Vereinbarungen zu treffen.

Quelle

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