Unterhalt 2027: Worauf getrennte Eltern jetzt achten sollten

Unterhalt 2027: Worauf getrennte Eltern jetzt achten sollten

Veröffentlicht am Oktober 20, 2026

Von admin

Mit dem Jahreswechsel 2026/27 stehen wichtige Änderungen im Unterhaltsrecht an, die getrennte Eltern betreffen. Wir erklären, was sich ändert und worauf Sie jetzt prüfen sollten.

Unterhaltsrecht 2027: Was sich für getrennte Eltern ändert

Zum Jahreswechsel 2026/27 treten in Deutschland Anpassungen im Unterhaltsrecht in Kraft, die vor allem für getrennte Eltern von Bedeutung sind. Obwohl zum Zeitpunkt Mitte Oktober 2026 die offiziellen Werte der Düsseldorfer Tabelle für 2027 noch nicht veröffentlicht sind, ist mit einer Anpassung der Unterhaltsbeträge zu rechnen. Die bestehenden Mindestunterhaltssätze 2026 lagen bei 486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro für 6- bis 11-Jährige und 653 Euro für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Diese Zahlen bilden die Grundlage für die künftigen Zahlungen, wobei die exakten neuen Sätze abzuwarten bleiben (Quelle).

Dynamische und feste Unterhaltstitel: Bedeutung und Folgen

Viele Unterhaltstitel sind nach prozentualen Anteilen des Mindestunterhalts gestaltet, sogenannte dynamische Titel. Diese passen sich automatisch an die neuen Mindestunterhaltswerte an und erfordern keine erneute Vereinbarung oder gerichtliche Anpassung. Im Gegensatz dazu bleiben feste Euro-Beträge unverändert und sollten deshalb von den Eltern überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls ist eine rechtliche Überprüfung oder Anpassung sinnvoll, um finanzielle Belastungen nicht unbewusst zu erhöhen oder zu senken (Quelle).

Altersstufen und der Beginn der neuen Zahlbeträge

Nach § 1612a BGB gilt der jeweils höhere Unterhaltsbetrag bereits ab dem Monatsersten des Monats, in dem das Kind 6 bzw. 12 Jahre alt wird. Dies betrifft die Einordnung in die Altersstufen gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Eltern sollten dies bei der Planung und Anpassung ihrer Unterhaltszahlungen berücksichtigen und gegebenenfalls zum Beispiel ab dem Geburtstag des Kindes neue Beträge anwenden.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2027: Geplante Anpassungen

Für das Jahr 2027 ist eine Erhöhung des Kindergelds von derzeit 259 Euro auf 267 Euro geplant, basierend auf dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Dies ist jedoch noch nicht beschlossen. Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden, von 6.828 Euro auf 7.128 Euro, während der BEA-Freibetrag von 2.928 Euro unverändert bleiben soll. Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern voll, was weiterhin bei der finanziellen Berechnung von Unterhalt eine Rolle spielt (Quelle).

Neuerungen und Rechtsprechung zum Wechselmodell

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2026 (Az. XII ZB 415/25) legt fest, dass beim sogenannten asymmetrischen Wechselmodell die Unterhaltsberechnung nicht mehr allein nach den Betreuungszeiten quotiert wird. Stattdessen kann es eine Herabsetzung der Unterhaltsstufe geben, außerdem sieht die Regelung eine pauschale Kürzung von typischerweise 10 bis maximal 15 % vor, wenn Naturalleistungen konkret dargelegt und berücksichtigt werden. Ob der Mindestunterhalt unterschritten werden darf, ist gerichtlich noch offen (anhängig, BGH Az. XII ZB 578/25). Eltern sollten hier die Betreuungssituation dokumentieren und ggf. mit Fachberatung die Auswirkungen auf den Unterhalt prüfen (Quelle).

Praktische Empfehlungen für getrennte Eltern vor dem Jahreswechsel

  • Bestehende Unterhaltstitel prüfen: Besonders wenn Zahlungen in festen Euro-Beträgen vereinbart sind, empfiehlt sich eine Überprüfung und ggf. Anpassung.
  • Dokumentation der Betreuung: Insbesondere beim Wechselmodell ist das Festhalten von Betreuungszeiten wichtig, um etwaige Unterhaltsansprüche angemessen darstellen zu können.
  • Frühzeitige Information: Rechtzeitiges Einholen von Informationen und bei Bedarf rechtlicher Beratung hilft, spätere Unterhaltsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Ausgaben und Unterhalt nachhalten: Für eine transparente Kostenaufstellung und Nachweise sollten sämtliche Ausgaben rund ums Kind gut dokumentiert werden.

Ausblick auf mögliche Reformen und offene Fragen

Diskussionen zur Reform des Unterhaltsvorschusses sind im Gange, etwa hinsichtlich einer Senkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre. Allerdings hat die SPD im Präsidiumsbeschluss vom August 2026 diese Absenkung abgelehnt. Weitere Forderungen umfassen eine schärfere Rückholquote, zum Beispiel durch SCHUFA-Meldungen und längere Verjährungsfristen, da der Staat aktuell nur etwa 17 % der Vorschusszahlungen zurückholt. Konkrete Beschlüsse liegen aber noch nicht vor.

Ebenso sind manche Fragen zur Unterhaltsberechnung im komplexen Wechselmodell noch offen und unter gerichtlicher Klärung. Es ist deshalb ratsam, bei Unsicherheiten rechtlichen Beistand zu konsultieren.

Fazit

Der Jahreswechsel 2026/27 bringt für getrennte Eltern einige wichtige Anpassungen beim Kindesunterhalt mit sich. Zwar sind viele Details erst gegen Ende des Jahres vollständig bekannt, doch eine frühzeitige Prüfung der eigenen Unterhaltstitel und die Dokumentation der Betreuungssituation sind empfehlenswert. Dabei kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt oder das Jugendamt mit einzubeziehen. So können Eltern sicherstellen, dass die Unterhaltszahlungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die finanzielle Versorgung des Kindes angemessen bleibt

 

 

Quelle

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