Neuer Gesetzentwurf will häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren ausdrücklich verankern

Neuer Gesetzentwurf will häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren ausdrücklich verankern

Veröffentlicht am März 17, 2026
Neuer Gesetzentwurf will häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren ausdrücklich verankern

Im Mai 2026 wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf vorgestellt, der häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren klarer und ausdrücklicher berücksichtigen soll. Ziel ist es, Defizite des geltenden Kindschaftsrechts zu beseitigen und den Schutz von Gewaltbetroffenen zu stärken.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass gemeinsame elterliche Sorge in der Regel nicht in Betracht kommen soll, wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Außerdem soll das Familiengericht Umgang einschränken oder ausschließen können, wenn das zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist. Darüber hinaus soll der Kindeswohlbegriff im Bürgerlichen Gesetzbuch breiter gefasst werden, sodass auch der Schutz vor Gewalt und das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich erfasst werden.

Für getrennte Eltern mit Gewaltvorgeschichte ist das bis Ende Mai 2026 noch keine geltende Rechtsänderung, aber ein politisch sehr bedeutsames Signal. Wer bereits in Sorge- oder Umgangsverfahren steht, sollte bestehende Gewalterfahrungen weiterhin systematisch dokumentieren und anwaltlich einordnen lassen, weil genau diese Punkte nun stärker in den Fokus der Reformdebatte rücken.

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