Kindschaftsrechtsreform 2026: Neue Befugnisse für Stief- und Bonuseltern geplant

Kindschaftsrechtsreform 2026: Neue Befugnisse für Stief- und Bonuseltern geplant

Veröffentlicht am Juni 9, 2026
Kindschaftsrechtsreform 2026: Neue Befugnisse für Stief- und Bonuseltern geplant

Nachdem wir uns zuletzt den Unterhaltsfragen im neuen Referentenentwurf zur Kindschaftsrechtsreform (KiMoG) gewidmet haben, rückt heute ein weiteres spannendes Detail des Gesetzespakets in den Fokus: Die rechtliche Stärkung von sogenannten Bonus-Eltern in modernen Patchwork-Familien.

Laut dem aktuellen Entwurf des Justizministeriums soll es für getrennte Eltern künftig rechtssicher möglich sein, neue Partner oder andere enge Vertrauenspersonen offiziell mit ‚Sorgerechtsbefugnissen‘ auszustatten. Das bedeutet: Stiefeltern können künftig ganz legal das Kind von der Kita abholen, Schulentschuldigungen schreiben oder alltägliche Routinefragen beim Kinderarzt klären – ohne jedes Mal eine schriftliche Vollmacht der leiblichen Eltern vorlegen zu müssen.

Familienexperten begrüßen diese Anpassung an die reale Lebenswelt vieler Trennungsfamilien, da sie den Alltag entbürokratisiert. Allerdings gibt es auch den Hinweis auf mögliches Konfliktpotenzial: Die sorgeberechtigten Elternteile müssen sich bei der Erteilung dieser Befugnisse an Dritte einig sein, was besonders bei hochstrittigen Trennungen eine Herausforderung bleiben dürfte.

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