Kindesunterhalt bei Selbstständigen: Wie das Einkommen für die Düsseldorfer Tabelle ermittelt wird
Während bei Angestellten der Gehaltszettel der letzten zwölf Monate als klare Basis für den Kindesunterhalt dient, gestaltet sich die Berechnung bei selbstständigen und freiberuflichen Elternteilen deutlich komplexer. Um Schwankungen auszugleichen, verlangen Familiengerichte hier standardmäßig die lückenlosen Gewinnermittlungen, Bilanzierungen und Steuerbescheide der letzten drei abgeschlossenen Jahre.
Aus diesem Drei-Jahres-Schnitt wird das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen ermittelt. Wichtig für die Praxis: Nicht jede steuerlich anerkannte Betriebsausgabe wird vom Familiengericht auch unterhaltsrechtlich akzeptiert. Abschreibungen (AfA) oder großzügige Rücklagenbildung werden häufig korrigiert, um das tatsächliche finanzielle Leistungsvermögen zum Wohle des Kindes realitätsnah abzubilden.
Rechtsexperten raten selbstständigen Unterhaltspflichtigen dazu, bei Umsatzrückgängen oder veränderten Marktbedingungen im laufenden Jahr die Zahlen frühzeitig offenzulegen. Da Unterhaltstitel der Düsseldorfer Tabelle eine bindende Wirkung haben, sollte bei dauerhaften Gewinneinbrüchen zeitnah eine Abänderung des Titels angestrebt werden, um die Anhäufung von unzulässigen Unterhaltsschulden effektiv zu vermeiden.
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