Kinderkrankentage im Wechselmodell: So teilen getrennte Eltern den Anspruch 2026 auf
Auch im Jahr 2026 bleibt die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld bestehen: Jedem Elternteil stehen pro gesetzlich versichertem Kind 15 bezahlte Krankheitstage zu. Für Alleinerziehende, bei denen das Kind seinen alleinigen Lebensmittelpunkt hat, verdoppelt sich dieser Anspruch auf 30 Tage pro Kind.
Doch wie sieht die rechtliche Lage beim echten Wechselmodell aus, wenn das Kind hälftig bei beiden Elternteilen lebt? In diesem Fall gelten beide Elternteile sozialrechtlich nicht als ‚alleinerziehend‘ im Sinne der Verdopplungsregel. Jedem Elternteil stehen demnach zunächst die regulären 15 Tage zu.
Was viele Betroffene in der Praxis nicht wissen: Ist der Anspruch eines Elternteils vorzeitig aufgebraucht, können die noch offenen Kinderkrankentage des Ex-Partners übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der andere Elternteil zustimmt, aus beruflichen Gründen die Betreuung nicht selbst übernehmen kann und die Krankenkasse der Übertragung vorab zustimmt. Gerade in Erkältungswellen ist eine frühzeitige und kooperative Absprache hier bares Geld wert.
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