Kindergeld bald ohne Antrag: Was die geplante Reform für Familien bedeutet

Kindergeld bald ohne Antrag: Was die geplante Reform für Familien bedeutet

Veröffentlicht am Juni 21, 2026
Kindergeld bald ohne Antrag: Was die geplante Reform für Familien bedeutet

Das Bundeskabinett hat im März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Familien eine bürokratische Erleichterung bringen soll: Kindergeld soll künftig automatisch ab der Geburt ausgezahlt werden – ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen. Die Familienkasse soll dazu automatisch über Geburten informiert werden und bei vorliegender Bankverbindung direkt mit der Zahlung beginnen. Der Bundestag berät aktuell über das Gesetz.

Wichtig für getrennte Eltern: Die automatische Auszahlung ist frühestens ab 2027 geplant – zunächst für Geschwisterkinder, ab November 2027 auch für Erstgeborene. Bis dahin bleibt der reguläre Antrag bei der Familienkasse notwendig. Zudem sollten Alleinerziehende wissen: Das Kindergeld von 259 Euro monatlich (Stand 2026) wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Wer Unterhaltsvorschuss bezieht, sollte bei Änderungen der Familiensituation das zuständige Jugendamt informieren, um Rückforderungen zu vermeiden.

Ob Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Kinderzuschlag – für Alleinerziehende gibt es verschiedene Leistungen, die zusammenspielen. Eine kostenlose Erstberatung bei einer Beratungsstelle (z. B. VdK, Caritas oder Familienberatung der Agentur für Arbeit) kann helfen, alle Ansprüche vollständig zu nutzen.

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