Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt steigt ab Januar leicht

Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt steigt ab Januar leicht

Veröffentlicht am Januar 15, 2026
Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt steigt ab Januar leicht

Die zum Jahresbeginn 2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle bringt für getrennte Eltern höhere Mindestunterhaltsbeträge. Der Mindestunterhalt stieg in der niedrigsten Einkommensgruppe auf 486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, auf 558 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren, auf 653 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren und auf 698 Euro für Volljährige.

Die 2026 aktualisierte NRW-Übersicht betont, dass die Tabelle weiter die zentrale Leitlinie für Familiengerichte bei der Bemessung von Kindesunterhalt ist. Für auswärts wohnende studierende Kinder blieb der Bedarfssatz bei 990 Euro. Zudem verweist die Seite darauf, dass der Zahlbetrag nach Anrechnung des Kindergeldes zu ermitteln ist und dass der Bedarfskontrollbetrag mit steigender Einkommensgruppe ansteigt.

Für getrennte Eltern ist 2026 besonders wichtig, alte Titel, Unterhaltsvereinbarungen und Berechnungen zu prüfen. Wer Unterhalt zahlt oder fordert, sollte kontrollieren lassen, ob seit Januar 2026 Anpassungsbedarf besteht und ob Sonderfälle wie erweiterter Umgang oder ungleiche Betreuungsanteile eine abweichende Berechnung rechtfertigen.

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