Social Media erst ab 13? Kabinett beschließt Eckpunkte, noch kein sofortiges Verbot

Social Media erst ab 13? Kabinett beschließt Eckpunkte, noch kein sofortiges Verbot

Veröffentlicht am Oktober 20, 2026

Von admin

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für stärkeren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Solange es auf EU-Ebene kein Mindestalter gibt, plant die Bundesregierung eine nationale Übergangsregel: Soziale Netzwerke sollen grundsätzlich erst ab 13 Jahren genutzt werden dürfen, mit Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote. Für 13- bis 17-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Das sind politische Eckpunkte; eine unmittelbar geltende Altersregel ist damit noch nicht in Kraft.

Getrennte Eltern sollten bestehende Konten deshalb weder als plötzlich illegal bezeichnen noch in einem Haushalt heimlich löschen. Sinnvoll ist jetzt eine gemeinsame Bestandsaufnahme: Welche Netzwerke und Spiele mit Chatfunktion nutzt das Kind, welches Geburtsdatum ist hinterlegt, welche Fremdkontakte bestehen und welche Schutzfunktionen sind aktiviert? Vereinbaren Sie bis zur konkreten gesetzlichen Ausgestaltung dieselben Mindestregeln für beide Zuhause.

Die Bundesregierung plant ab 2027 mit der deutschen EUDI-Wallet eine verlässlichere Altersprüfung bei digitalen Diensten. Bis Details und Ausnahmen feststehen, hilft eine kurze Elternnotiz mit erlaubten Diensten, Meldeweg bei unangenehmen Kontakten und einem festen Prüftermin. So bleibt die Reaktion sachlich, statt das Kind mit widersprüchlichen Verboten zu verunsichern.

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