Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag: Diese Steuervorteile lassen Alleinerziehende oft liegen
Viele Alleinerziehende verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie nach der Trennung nicht in die Steuerklasse 2 wechseln. Dahinter steckt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 2026 sind das 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind, die steuerfrei bleiben. Wer in Steuerklasse 2 ist, spürt den Vorteil direkt jeden Monat im Nettogehalt statt erst mit der Steuererklärung. Je nach Einkommen macht das schnell einen dreistelligen Betrag pro Monat aus.
Die Voraussetzungen: Ihr lebt allein mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das ihr Kindergeld erhaltet, und es lebt keine weitere volljährige Person mit im Haushalt – ein neuer Partner in der Wohnung beendet den Anspruch also. Der Wechsel ist unkompliziert: Ein Antrag beim Finanzamt (Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. „Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag“) genügt und lässt sich auch rückwirkend für das laufende Jahr stellen. Kleiner Haken bei Geschwisterkindern: Die Steuerklasse 2 berücksichtigt nur den Grundbetrag – die 240 Euro je weiterem Kind müsst ihr extra im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen.
Und im Wechselmodell? Da wird’s interessant.
Eigentlich gilt: Der Entlastungsbetrag lässt sich nicht teilen. Betreut ihr euer Kind hälftig, bekommt ihn nur einer von euch – im Zweifel der Elternteil, der das Kindergeld erhält (so der Bundesfinanzhof). Der andere geht leer aus, obwohl er genauso viel Betreuung stemmt. Fair? Diskutabel. Änderbar? Nur bedingt – außer ihr habt zwei Kinder.
Denn dann gibt es einen völlig legalen Kniff, den erstaunlich wenige kennen: Ist jeweils ein Kind bei einem Elternteil gemeldet und bezieht jeder von euch für „sein“ Kind das Kindergeld, erfüllt ihr beide die Voraussetzungen – und beide dürfen in die Steuerklasse 2. Aus einem Entlastungsbetrag werden zwei, zusammen über 8.500 Euro steuerfrei pro Jahr. Die Kinder wechseln weiterhin wie gewohnt zwischen euch, nur auf dem Papier hat jeder Haushalt „sein“ Kind. Wer das umsetzen will, regelt die Kindergeld-Berechtigung entsprechend bei der Familienkasse und passt die Meldeadressen an. Einmal gemeinsam zum Amt statt jahrelang Geld verschenken – so viel Kooperation sollte auch nach der Trennung drin sein.
Gerade frisch getrennte Eltern übersehen diesen Schritt in der turbulenten Anfangszeit oft. Ein guter Anlass, es jetzt zu prüfen: Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind – wer schon länger allein mit Kind lebt, holt sich zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück.
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