Seit 1. Juli: Aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung – was sich für Alleinerziehende ändert
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende umgewandelt. Die gute Nachricht zuerst: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende bleibt erhalten – 36 Prozent Zuschlag bei einem Kind unter 7 Jahren, 12 Prozent bei älteren Kindern. Gleichzeitig gelten aber strengere Mitwirkungspflichten: Sobald das Kind ein Jahr alt ist und ein Betreuungsplatz verfügbar ist, wird eine zumutbare Arbeit zur Pflicht.
Für viele Alleinerziehende lohnt sich jetzt ein Rechenvergleich: Wer mindestens 600 Euro brutto verdient, kann mit Kinderzuschlag (bis zu 297 Euro pro Kind und Monat) plus Wohngeld oft mehr herausholen als mit der Grundsicherung – und ist zugleich von Terminen, Kooperationsplan und Sanktionen befreit. Konkreter nächster Schritt: Prüft euren Anspruch mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse, das dauert nur wenige Minuten.
Lasst euch von den Behördenbegriffen nicht entmutigen. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern euer gutes Recht – und jeder Euro entlastet euch und eure Kinder spürbar.
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