Kindschaftsrechtsreform 2026: Familienverbände fordern Nachbesserungen beim Wechselmodell

Kindschaftsrechtsreform 2026: Familienverbände fordern Nachbesserungen beim Wechselmodell

Veröffentlicht am Juni 6, 2026
Kindschaftsrechtsreform 2026: Familienverbände fordern Nachbesserungen beim Wechselmodell

Der kürzlich vom Justizministerium veröffentlichte Referentenentwurf zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (KiMoG) sorgt aktuell für intensive Debatten. Während die Frist für offizielle Stellungnahmen noch bis zum 10. Juli läuft, haben sich in den vergangenen 24 Stunden mehrere große Familienverbände positioniert. Sie begrüßen zwar ausdrücklich, dass das symmetrische und asymmetrische Wechselmodell künftig als gleichwertige Betreuungsformen explizit im Gesetzbuch benannt werden sollen, kritisieren aber die fehlende finanzielle Verzahnung.

Der Knackpunkt: Die aktuelle Kindschaftsreform klammert das Unterhaltsrecht komplett aus. Für getrennte Eltern im paritätischen Wechselmodell ändert sich an der teils umstrittenen Differenzmethode zur Unterhaltsberechnung vorerst nichts. Experten drängen den Gesetzgeber nun, zeitnah eine begleitende Unterhaltsreform auf den Weg zu bringen, um rechtliche und finanzielle Klarheit für moderne Co-Parenting-Modelle zu schaffen. Positiv hervorgehoben wird hingegen die geplante Stärkung der Kinderrechte: Jugendliche ab 14 Jahren sollen künftig ein eigenes Vetorecht bei Umgangsvereinbarungen erhalten.

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