Kindergeld bald ohne Antrag: Bundestag beschließt automatische Auszahlung
Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 beschlossen, dass das Kindergeld künftig automatisch ausgezahlt wird – ganz ohne Antrag. Meldet ihr euer Neugeborenes beim Standesamt an, informiert dieses automatisch das Bundeszentralamt für Steuern, das wiederum die Familienkasse benachrichtigt. Die Umstellung erfolgt stufenweise: Zunächst gilt das antragslose Verfahren ab dem zweiten Kind, später auch für Erstgeborene.
Für getrennte Eltern bleibt ein Punkt weiterhin wichtig: Das Kindergeld – aktuell 259 Euro pro Kind und Monat – erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (Obhutsprinzip). Auch mit der neuen Automatik müsst ihr der Familienkasse also melden, wenn sich nach einer Trennung der Lebensmittelpunkt des Kindes ändert. Unser Tipp: Klärt gemeinsam schriftlich, wer das Kindergeld bezieht, denn es wird beim Unterhalt hälftig angerechnet – das vermeidet spätere Streitigkeiten.
Im Wechselmodell gilt: Auch bei annähernd gleicher Betreuung kann das Kindergeld nur an einen Elternteil fließen. Könnt ihr euch nicht einigen, bestimmt das Familiengericht den Berechtigten. Eine faire interne Aufteilung lässt sich aber jederzeit selbst vereinbaren.
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