Ab 1. August: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler – so nutzt ihr ihn als getrennte Eltern
Zum 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der ersten Klasse in Kraft: fünf Tage pro Woche, jeweils acht Stunden Betreuung. Der Anspruch wächst in den kommenden Jahren Klassenstufe für Klassenstufe mit.
Gerade für getrennte Eltern ist das eine echte Entlastung – vor allem, wenn beide berufstätig sind oder die Übergabezeiten bisher schwer mit Schulschluss um 11:30 Uhr vereinbar waren. Wichtig: Der Anspruch besteht unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Klärt aber gemeinsam, wer den Betreuungsplatz beantragt und wie eventuelle Kosten für Mittagessen oder Zusatzangebote aufgeteilt werden – solche Ausgaben sind ein häufiger Streitpunkt, den ihr mit einer kurzen schriftlichen Absprache vorab vermeiden könnt.
Wenn euer Kind im August eingeschult wird und ihr noch keinen Ganztagsplatz habt: Fragt jetzt bei der Schule oder dem Schulträger nach, wie der Anspruch vor Ort umgesetzt wird. Haltet die vereinbarten Abholzeiten am besten direkt im gemeinsamen Familienkalender fest, damit beide Elternteile jederzeit den Überblick behalten.
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