BGH-Urteil April 2026: Weniger Unterhalt zahlen im asymmetrischen Wechselmodell – das sind die neuen Regeln

BGH-Urteil April 2026: Weniger Unterhalt zahlen im asymmetrischen Wechselmodell – das sind die neuen Regeln

Veröffentlicht am Juni 19, 2026
BGH-Urteil April 2026: Weniger Unterhalt zahlen im asymmetrischen Wechselmodell – das sind die neuen Regeln

Am 15. April 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az. XII ZB 415/25) eine wegweisende Entscheidung zum Kindesunterhalt beim sogenannten asymmetrischen Wechselmodell getroffen. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen ein Elternteil das Kind deutlich mehr als die Hälfte der Zeit betreut – aber nicht im klassischen Residenzmodell lebt. Der BGH hat klargestellt: Eine prozentuale Quotenberechnung des Unterhalts, wie sie in der Literatur diskutiert wurde, ist nach geltendem Recht nicht zulässig.

Stattdessen bleibt folgendes Berechnungsmodell maßgeblich: Übernimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil erheblich mehr Betreuungszeit als beim reinen Umgangsrecht üblich, kann der Tabellensatz der Düsseldorfer Tabelle in der Regel um bis zu 15 Prozent reduziert werden. Zusätzlich ist eine Herabstufung in der Einkommensgruppe möglich. Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit – macht aber deutlich, dass es keine automatische Anpassung gibt. Wer glaubt, dass sich durch mehr Betreuungszeit eine Reduktion ergibt, muss dies aktiv beim Familiengericht beantragen und nachweisen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann einschätzen, ob dein konkreter Fall die Voraussetzungen erfüllt.

Das Urteil ist besonders relevant für Familien, die sich auf dem Weg zum Wechselmodell befinden oder bei denen ein Elternteil sehr viel mehr Betreuungszeit übernimmt, ohne dass dies formal als Wechselmodell vereinbart wurde. Wenn ihr eure Betreuungszeiten strukturiert planen möchtet, kann euch der Kalender in der CoParently-App dabei helfen, Übergaben und Betreuungszeiten transparent zu dokumentieren.

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