KiMoG 2026: Das neue Kindschaftsrecht – was getrennte Eltern jetzt wissen müssen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJV) hat am 11. Mai 2026 den Referentenentwurf des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes – kurz KiMoG – veröffentlicht. Es ist der größte Umbau des Kindschaftsrechts seit Jahrzehnten. Noch ist es kein beschlossenes Gesetz: Die Verbändeanhörung läuft bis 10. Juli 2026, ein Inkrafttreten ist frühestens 2027 zu erwarten. Aber was hier entschieden wird, betrifft euren Alltag als Trennungseltern direkt.

Was ist das KiMoG?

KiMoG steht für Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – kein kleines Update, sondern eine Grundsanierung. Das gesamte Recht rund um Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption und Pflegekindschaft soll neu geordnet, verständlicher und an die Realität moderner Familien angepasst werden. Laut BMJV stehen drei große Ziele im Mittelpunkt:

1

Mehr Kinderrechte

Kinder sollen stärker als eigenständige Rechtssubjekte sichtbar werden – mit echten Mitbestimmungsrechten, einem eigenen Umgangsrecht mit engen Bezugspersonen und mehr Selbstbestimmung.
2

Klarere Regeln für Trennungsfamilien

Trennungsfamilien bekommen eindeutigere rechtliche Grundlagen für den Alltag: klare Zuordnung von Alltagsentscheidungen, gesetzlich anerkannte Betreuungsmodelle und einfacheres gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern.
3

Gewaltschutz als Gesamtkonzept

Erstmals soll es ein kohärentes Konzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht geben – verankert in der Istanbul-Konvention.

Die 7 wichtigsten Punkte des Entwurfs

Von Gewaltschutz über Alltagsentscheidungen bis zu neuen Kinderrechten – hier sind alle zentralen Änderungen des KiMoG auf einen Blick:

1

Gewaltschutz nach Istanbul-Konvention

Häusliche Gewalt wird erstmals ausdrücklich im Gesetz definiert. Das Miterleben von Gewalt gilt als Kindeswohlgefährdung. Wenn ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig war, kann der Umgang mit dem Kind leichter eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
2

Alltagsentscheidungen im eigenen Betreuungszeitraum

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum Alltagsangelegenheiten selbstständig entscheiden – ohne den anderen Elternteil jedes Mal fragen zu müssen.
3

Automatisches Sorgerecht für Unverheiratete

Wenn beide Elternteile die Vaterschaft übereinstimmend anerkennen, entsteht die gemeinsame Sorge grundsätzlich automatisch – ohne die bisher nötige separate Sorgeerklärung.
4

Mitbestimmungsrechte ab 14 Jahren

Kinder ab 14 Jahren erhalten in ausgewählten Sorge- und Umgangsfragen ausdrückliche Mitbestimmungsrechte. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche selbst entscheiden, ob Informationen zur eigenen Adoption offenbart werden.
5

Eigenes Umgangsrecht für Kinder

Kinder bekommen ein eigenes, gesetzlich verankertes Umgangsrecht mit Großeltern, Geschwistern und anderen engen Bezugspersonen – unabhängig von den Entscheidungen der Eltern.
6

Mehr Stabilität in der Pflegekindschaft

Ein Wechsel der Pflegestelle soll künftig nur noch mit familiengerichtlicher Genehmigung möglich sein. Das soll spontane Wechsel verhindern und Pflegekindern mehr Stabilität geben.
7

Alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt

Residenzmodell, Wechselmodell, flexible Lösungen – die verschiedenen Betreuungsmodelle nach Trennung werden ausdrücklich im Gesetz genannt, ohne einem Modell automatisch Vorrang zu geben.

Was Befürworter sagen: Die Stärken des Entwurfs

Die Reaktionen aus Fachkreisen sind gemischt – die Richtung des KiMoG wird aber von vielen Seiten ausdrücklich begrüßt:

Frauenhauskoordinierung: Ein wichtiger Schritt für Gewaltbetroffene

Organisationen wie die Frauenhauskoordinierung begrüßen den Entwurf ausdrücklich. Die Definition häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention und die Verankerung des Schutzes vor miterlebter Gewalt als Kindeswohlbelang seien deutliche Verbesserungen gegenüber früheren Entwurfsfassungen.

Jugend-Check (KomJC): Mehr Stimme für Jugendliche

Der Jugend-Check sieht in den neuen Mitbestimmungsrechten ab 14 Jahren eine echte Chance auf mehr Selbstbestimmung. Jugendliche bekämen damit endlich eine stärkere Stimme in Verfahren, die ihr Leben direkt betreffen.

Deutsches Institut für Menschenrechte: Fortschritt beim Gewaltschutz

Das Institut hebt positiv hervor, dass die Gewaltdefinition und die stärkere Berücksichtigung miterlebter Gewalt im Entwurf klar formuliert sind. Das sei ein längst überfälliger Schritt in Richtung Menschenrechtskonformität.

BRAK: Modernisierung des Kindschaftsrechts überfällig

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt die Neustrukturierung des Kindschaftsrechts und die stärkere Orientierung an modernen Familienrealitäten als grundlegend richtig und zeitgemäß.

Was Kritiker bemängeln: Die offenen Flanken

Viele begrüßen die Richtung des KiMoG – aber nicht alle Details überzeugen. Diese Kritikpunkte kommen aus der juristischen Fachpraxis:

1

Zu komplex und überreguliert

Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) hält den Entwurf an vielen Stellen für zu wortreich. Mehr Text bedeutet nicht automatisch mehr Klarheit – es entstehen neue Interpretationsspielräume und damit neue Streitfelder.
2

Das Wechselmodell bleibt rechtlich ungelöst

Der Entwurf ordnet das Wechselmodell weiterhin dem Umgangsrecht zu. Kritiker befürchten neue Konflikte – zumal der BGH festgestellt hat, dass selbst eine Umgangsregelung den Lebensmittelpunkt des Kindes faktisch verlagern kann.
3

Mitbestimmung ab 14: Chance oder Bürde?

Die NRV warnt: In hochstrittigen Trennungen könnten neue Mitbestimmungsrechte Kinder noch stärker in Loyalitätskonflikte drängen oder faktisch Verantwortung auf sie verlagern, die ihrem Alter nicht entspricht.
4

Gewaltschutz ohne ausreichende Schulung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt: Es fehlen verbindliche Regeln zur Qualifizierung von Richterinnen und Richtern sowie Jugendamtsmitarbeitenden zu häuslicher Gewalt und Kinderrechten. Ein gutes Gesetz nützt wenig, wenn die Anwender nicht ausreichend geschult sind.
5

Mehr Verfahren statt weniger?

Eine niedrigere Schwelle für spätere Abänderungen gerichtlicher Regelungen könnte mehr Folgekonflikte und Verfahren auslösen – und damit Justiz und Jugendämter weiter belasten, ohne klaren Mehrwert für Kinder.

Was bedeutet das konkret für dich?

Das KiMoG ist noch kein Gesetz – aber die Richtung ist klar. Je nach deiner Situation als Trennungselternteil bedeutet das Folgendes:

Wenn du von häuslicher Gewalt betroffen bist oder warst

Die klarere Rechtslage macht es künftig leichter, Umgang einzuschränken oder auszuschließen. Das Miterleben von Gewalt wird ausdrücklich als Kindeswohlthema im Gesetz benannt – ein wichtiger Schritt, der bisher oft in einem rechtlichen Graubereich lag.

Wenn ihr unverheiratet wart

Die separate Sorgeerklärung entfällt voraussichtlich. Wenn beide Elternteile die Vaterschaft anerkennen, entsteht die gemeinsame Sorge automatisch – das vereinfacht die Situation für viele Familien erheblich und beseitigt einen häufigen Streitpunkt.

Im täglichen Co-Parenting-Alltag

Es wird klarer, wer in welchem Betreuungszeitraum welche Entscheidungen treffen darf. Das kann helfen, endlose Abstimmungsschleifen zu reduzieren und den Alltag mit Kindern nach der Trennung handhabbarer zu machen.

Wenn dein Kind 14 Jahre oder älter ist

Jugendliche bekommen in bestimmten Verfahren mehr Mitsprache. In stabilen Verhältnissen kann das entlastend sein – in hochstrittigen Trennungssituationen sollte das Wohl des Kindes dabei genau im Blick behalten werden.

Fazit: Großer Schritt, offene Fragen

Das KiMoG 2026 ist ein mutiger und überfälliger Schritt. Nach Jahrzehnten des Flickenwerks bekommt das Kindschaftsrecht endlich ein kohärentes Fundament – mit stärkerem Gewaltschutz, klareren Alltagsregeln und mehr Rechten für Kinder als eigenständige Personen.

Aber: Gute Absichten und gutes Recht sind nicht dasselbe. Ob das Gesetz in der Praxis wirklich entlastet oder an manchen Stellen neue Konfliktherde schafft, hängt stark von der Umsetzung ab – und davon, wie gut Gerichte, Jugendämter und Beratungsstellen auf die neuen Regelungen vorbereitet sind.

Wir bei CoParently behalten die weitere Entwicklung des KiMoG für euch im Blick. Denn Gesetze sind das eine – der Alltag mit Kindern nach einer Trennung das andere. Und genau dabei wollen wir euch unterstützen.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Referentenentwurf vom 11. Mai 2026. Das KiMoG ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Inhalte können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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