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	<title>Recht &amp; Gesetz-Archiv - CoParently</title>
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	<description>Gemeinsam Eltern bleiben</description>
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	<title>Recht &amp; Gesetz-Archiv - CoParently</title>
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		<title>Volljährig, in Ausbildung und Unterhalt: Was getrennte Eltern wissen sollten</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/volljaehrig-und-trotzdem-unterhalt-anspruch-2026/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Oct 2026 07:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Anspruch auf Unterhalt endet mit der Volljährigkeit nicht automatisch. Wir erklären, wann volljährige Kinder weiterhin Unterhalt von ihren Eltern beanspruchen können, welche Faktoren dabei wichtig sind und wie sich die Düsseldorfer Tabelle 2026 auswirkt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/volljaehrig-und-trotzdem-unterhalt-anspruch-2026/">Volljährig, in Ausbildung und Unterhalt: Was getrennte Eltern wissen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anspruch auf Unterhalt endet mit der Volljährigkeit nicht automatisch. Wir erklären, wann volljährige Kinder weiterhin Unterhalt von ihren Eltern beanspruchen können, welche Faktoren dabei wichtig sind und wie sich die Düsseldorfer Tabelle 2026 auswirkt.</p>
<h2>Volljährigkeit bedeutet nicht automatisch Unterhaltsende</h2>
<p>Viele Eltern glauben, mit dem 18. Geburtstag endet die finanzielle Verantwortung automatisch. Das ist rechtlich jedoch nicht korrekt. Volljährige Kinder haben grundsätzlich dann weiterhin Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Zu einer Ausbildung zählen die allgemeine Schulausbildung, Berufsausbildung und ein Studium. <a href="https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/unterhalt-volljaehrige-kinder-bgb-ausbildung-kindergeld-duesseldorfer-tabelle-selbstbehalt-eltern-haftung-tmr-1-art-6403112?utm_source=openai">Quelle</a></p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Lisa ist 19 Jahre alt und besucht eine technische Hochschule, lebt weiterhin bei ihrer Mutter und erhält keine nennenswerten eigenen Einkünfte. Sie kann weiterhin Unterhalt von beiden Elternteilen fordern, da sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen kann.</p>
<h2>Wesentliche Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch</h2>
<ul>
<li><strong>Ausbildung:</strong> Das Kind muss sich in einer Ausbildung befinden (Schulbesuch, Berufsausbildung, Studium).</li>
<li><strong>Bedürftigkeit:</strong> Das Kind ist finanziell nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.</li>
<li><strong>Wohnsituation:</strong> Ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder nicht, beeinflusst die Unterhaltshöhe und den Bedarf.</li>
</ul>
<p>Eltern müssen prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, um die Unterhaltsverpflichtung bestimmen zu können.</p>
<h2>Wie wird die Höhe des Unterhalts ermittelt?</h2>
<p>Die Düsseldorfer Tabelle 2026 orientiert sich am Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen und an der Lebenssituation des volljährigen Kindes.</p>
<ul>
<li>Lebt das Kind bei einem Elternteil, beträgt der Bedarf bei einem Einkommen bis 2.100 Euro monatlich 698 Euro.</li>
<li>Wohnt das volljährige Kind selbstständig (zum Beispiel im Studium), liegt der Bedarf bei 990 Euro, wovon bis zu 440 Euro für Warmmiete berücksichtigt werden.</li>
</ul>
<p>Diese Beträge sind Richtwerte, die das Existenzminimum des Kindes und die Wohnkosten abdecken sollen. <a href="https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/unterhalt-volljaehrige-kinder-bgb-ausbildung-kindergeld-duesseldorfer-tabelle-selbstbehalt-eltern-haftung-tmr-1-art-6403112?utm_source=openai">Quelle</a></p>
<h2>Wirkung von Kindergeld und eigenen Einkünften auf den Unterhalt</h2>
<p>Das Kindergeld wird bei volljährigen Kindern vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Seit 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich.</p>
<p>Außerdem werden Einkünfte des Kindes wie Ausbildungsvergütung oder BAföG auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, was den Anspruch entsprechend mindert.</p>
<h3>Beispiel</h3>
<p>Markus, 20 Jahre alt, wohnt nicht bei den Eltern, verdient monatlich 300 Euro durch eine Ausbildung und bezieht Kindergeld. Sein Unterhaltsbedarf von 990 Euro reduziert sich um 259 Euro (Kindergeld) und 300 Euro (eigene Einkünfte). Er hat also noch Anspruch auf anteiligen Unterhalt zur Deckung der verbleibenden Differenz.</p>
<h2>Elternhaftung und Selbstbehalt</h2>
<p>Beide Elternteile haften anteilig nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit für den Unterhalt der Kinder. Dabei muss ein Selbstbehalt verbleiben, der das Existenzminimum des zahlungspflichtigen Elternteils schützt.</p>
<ul>
<li>Für Eltern mit unverheirateten volljährigen Kindern unter 21, die bei ihnen wohnen und eine allgemeine Schulausbildung absolvieren, gilt ein gesteigerter Selbstbehalt:
<ul>
<li>Erwerbstätige: 1.450 Euro monatlich</li>
<li>Nichterwerbstätige: 1.200 Euro monatlich</li>
</ul>
</li>
<li>Für andere volljährige Kinder liegt der Selbstbehalt mindestens bei 1.750 Euro monatlich.</li>
</ul>
<p>Das bedeutet, dass die Eltern nur dasjenige an Unterhalt leisten müssen, was über den Selbstbehalt hinaus als finanziell zumutbar gilt. <a href="https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/unterhalt-volljaehrige-kinder-bgb-ausbildung-kindergeld-duesseldorfer-tabelle-selbstbehalt-eltern-haftung-tmr-1-art-6403112?utm_source=openai">Quelle</a></p>
<h2>Besondere Regeln bei unverheirateten Kindern unter 21</h2>
<p>Volljährige, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, die bei einem Elternteil wohnen und eine allgemeine Schulausbildung besuchen, haben eine gesteigerte Unterhaltspflicht wie Minderjährige. Das bedeutet, dass sie einen vorrangigen Rang der Unterhaltsansprüche besitzen.</p>
<p>Dies kann insbesondere für Eltern relevant sein, wenn das Kind keine berufliche Ausbildung mehr macht, dennoch aber noch nicht selbst finanziell unabhängig ist.</p>
<h2>Praktische Tipps für getrennte Eltern</h2>
<ul>
<li><strong>Kommunizieren Sie offen:</strong> Klären Sie die Ausbildungs- und Wohnsituation Ihres Kindes, um den Bedarf realistisch einzuschätzen.</li>
<li><strong>Aktualisieren Sie Unterhaltsvereinbarungen:</strong> Passen Sie die Unterhaltszahlungen entsprechend der Düsseldorfer Tabelle und individuellen Umstände an.</li>
<li><strong>Berücksichtigen Sie Kindergeld und Einkünfte:</strong> Führen Sie eine transparente Aufstellung, um Über- oder Unterzahlungen zu vermeiden.</li>
<li><strong>Nutzen Sie Organisationstools:</strong> Eine gemeinsame App oder ein Kalender können helfen, Termine, Zahlungen und wichtige Absprachen übersichtlich zu verwalten.</li>
<li><strong>Holen Sie rechtlichen Rat ein:</strong> Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Fachberatung zur Unterhaltsrechtslage zu suchen.</li>
</ul>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Solange ein Kind sich in Ausbildung befindet und bedürftig ist, haben Eltern eine finanzielle Unterstützungspflicht, die sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 richtet. Die Anrechnung von Kindergeld und eigenen Einkünften mindert den Bedarf, während der Selbstbehalt der Eltern deren Existenz sichert. Für getrennte Eltern ist es besonders wichtig, die aktuelle Rechtslage und die persönliche Situation regelmäßig zu überprüfen und Absprachen klar zu dokumentieren.</p>
<h3>Offene Punkte zur fachlichen Prüfung</h3>
<p>Die Darstellung orientiert sich an den veröffentlichten Informationen der Düsseldorfer Tabelle 2026. Für präzise rechtliche Beratung zur individuellen Situation und Berücksichtigung aktueller Urteile sollte fachkundiger Rat hinzugezogen werden.</p>
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		<title>Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Was beide Elternteile wissen sollten</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/unterhaltspflicht-beim-volljaehrigen-kind-was-beide-eltern-wissen-sollten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 08:47:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eltern sind auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes unter bestimmten Bedingungen unterhaltspflichtig. Wir erklären, wann und wie beide Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/unterhaltspflicht-beim-volljaehrigen-kind-was-beide-eltern-wissen-sollten/">Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Was beide Elternteile wissen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eltern sind auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes unter bestimmten Bedingungen unterhaltspflichtig. Wir erklären, wann und wie beide Elternteile ihren Unterhaltspflichten nachkommen müssen.</p>
<h2>Unterhaltspflicht beim volljährigen Kind: Ein Überblick</h2>
<p>Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern ist ein wichtiges Thema, das viele getrennte Eltern beschäftigt. Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Solange das Kind sich in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, müssen beide Elternteile Unterhalt leisten <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/sind-eltern-auch-fuer-volljaehrige-kinder-noch-unterhaltspflichtig-223820.html?utm_source=openai">siehe Quelle 1</a>.</p>
<h2>Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch</h2>
<p>Damit ein volljähriges Kind Anspruch auf Unterhalt hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ul>
<li><strong>Unverheiratet und in Ausbildung:</strong> Das Kind ist unverheiratet und befindet sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, zu der auch ein Studium zählt.</li>
<li><strong>Bedürftigkeit:</strong> Das Kind kann seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten, etwa weil es kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat.</li>
</ul>
<p>Dieser Unterhalt wird für den Zeitraum gewährt, in dem sich das Kind tatsächlich in Ausbildung befindet, jedoch nur solange die Bedürftigkeit besteht <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigenunterhalt-welche-ansprueche-gibt-es-192547.html?utm_source=openai">siehe Quelle 2</a>.</p>
<h2>Gemeinsame Unterhaltspflicht beider Elternteile</h2>
<p>Ab dem 18. Lebensjahr tritt die Unterhaltspflicht häufig als Barunterhaltspflicht beider Elternteile in Kraft. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Unterhalt hauptsächlich durch Unterkunft und Verpflegung, während der andere Elternteil in der Regel Barunterhalt zahlt. Beide Eltern teilen sich somit anteilig die finanzielle Verantwortung <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigkeit-erfolgreiche-abaenderung-eines-unterhaltstitels_179972.html?utm_source=openai">siehe Quelle 3</a>.</p>
<h3>Hypothetisches Beispiel:</h3>
<p>Anna studiert 20 Jahre alt in einer anderen Stadt und wohnt bei ihrer Mutter. Der Vater zahlt monatlichen Barunterhalt, um die Kosten für Lebenshaltung, Studienmaterial und Fahrtkosten zu decken. Die Mutter stellt Anna ein Zuhause mit Verpflegung bereit.</p>
<h2>Berechnung des Unterhalts</h2>
<p>Die Höhe des Unterhalts orientiert sich maßgeblich an der Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie im Familienrecht dient. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:</p>
<ul>
<li><strong>Einkommen der Eltern:</strong> Je nach Einkommen der Eltern bestimmt sich die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes anteilig.</li>
<li><strong>Kindergeld:</strong> Dieses wird dem Unterhaltsanspruch angerechnet, wodurch sich die Zahlungsbeträge entsprechend reduzieren können.</li>
<li><strong>Selbstbehalt:</strong> Eltern steht ein Existenzminimum zu, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei etwa 1.160 Euro monatlich für Erwerbstätige beziehungsweise bei rund 960 Euro für nicht erwerbstätige Personen <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigenunterhalt-welche-ansprueche-gibt-es-192547.html?utm_source=openai">siehe Quelle 2</a>.</li>
</ul>
<h2>Dauer der Unterhaltspflicht</h2>
<p>Die Unterhaltsverpflichtung besteht in der Regel bis zur Beendigung der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums. Es gibt allerdings Ausnahmen:</p>
<ul>
<li><strong>Verlängerung der Zahlungspflicht:</strong> Wenn das Kind unverschuldet bedürftig bleibt, etwa aufgrund von Krankheit oder längerer Orientierungssuche, kann sich die Unterhaltspflicht verlängern.</li>
<li><strong>Übergangszeiten:</strong> Es ist oftmals möglich, dass für eine kurze Übergangszeit nach der Ausbildung oder dem Studium noch Unterhalt geleistet werden muss, bis das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen hat <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/volljaehrigenunterhalt-welche-ansprueche-gibt-es-192547.html?utm_source=openai">siehe Quelle 2</a>.</li>
</ul>
<h3>Hypothetisches Beispiel:</h3>
<p>Max hat sein Bachelorstudium abgeschlossen, möchte aber einen konsekutiven Master machen und ist währenddessen finanziell durch einen Nebenjob noch nicht selbstständig. Seine Eltern müssen daher möglicherweise weiterhin Unterhalt zahlen.</p>
<h2>Praktische Handlungsempfehlungen für Eltern</h2>
<ul>
<li><strong>Gemeinsame Kommunikation:</strong> Ein offener Austausch über die finanzielle Situation des Kindes und die Unterhaltsverpflichtungen hilft, Missverständnisse und Streit zu vermeiden.</li>
<li><strong>Dokumentation der Ausbildung:</strong> Das Kind sollte Nachweise über seine Ausbildung und den finanziellen Bedarf erbringen, um den Unterhaltsanspruch zu stützen.</li>
<li><strong>Rechtliche Beratung:</strong> Da die individuelle Lage stark variieren kann, ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.</li>
<li><strong>Unterhaltstitel prüfen oder anpassen:</strong> Ein rechtsverbindlicher Unterhaltstitel kann für klare Verhältnisse sorgen und spätere Streitigkeiten vermeiden.</li>
</ul>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern ist eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile, die über die Volljährigkeit hinaus besteht, solange das Kind sich in Ausbildung befindet und bedürftig ist. Die konkreten Pflichten und Beträge richten sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie sowie dem Einkommen beider Elternteile. Für getrennt lebende Eltern ist es dabei wichtig, Kommunikation, Nachweise und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung zu nutzen, um faire und rechtskonforme Vereinbarungen zu treffen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Social Media erst ab 13? Kabinett beschließt Eckpunkte, noch kein sofortiges Verbot</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Oct 2026 08:24:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für stärkeren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Solange es auf EU-Ebene kein Mindestalter...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/social-media-erst-ab-13-kabinett-beschliesst-eckpunkte-noch-kein-sofortiges-verbot/">Social Media erst ab 13? Kabinett beschließt Eckpunkte, noch kein sofortiges Verbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für stärkeren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Solange es auf EU-Ebene kein Mindestalter gibt, plant die Bundesregierung eine nationale Übergangsregel: Soziale Netzwerke sollen grundsätzlich erst ab 13 Jahren genutzt werden dürfen, mit Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote. Für 13- bis 17-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Das sind politische Eckpunkte; eine unmittelbar geltende Altersregel ist damit noch nicht in Kraft.</strong></p>
<p>Getrennte Eltern sollten bestehende Konten deshalb weder als plötzlich illegal bezeichnen noch in einem Haushalt heimlich löschen. Sinnvoll ist jetzt eine gemeinsame Bestandsaufnahme: Welche Netzwerke und Spiele mit Chatfunktion nutzt das Kind, welches Geburtsdatum ist hinterlegt, welche Fremdkontakte bestehen und welche Schutzfunktionen sind aktiviert? Vereinbaren Sie bis zur konkreten gesetzlichen Ausgestaltung dieselben Mindestregeln für beide Zuhause.</p>
<p>Die Bundesregierung plant ab 2027 mit der deutschen EUDI-Wallet eine verlässlichere Altersprüfung bei digitalen Diensten. Bis Details und Ausnahmen feststehen, hilft eine kurze Elternnotiz mit erlaubten Diensten, Meldeweg bei unangenehmen Kontakten und einem festen Prüftermin. So bleibt die Reaktion sachlich, statt das Kind mit widersprüchlichen Verboten zu verunsichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/social-media-erst-ab-13-kabinett-beschliesst-eckpunkte-noch-kein-sofortiges-verbot/">Social Media erst ab 13? Kabinett beschließt Eckpunkte, noch kein sofortiges Verbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Antragsloses Kindergeld ab 2027: Warum getrennte Eltern jetzt handeln müssen</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/antragsloses-kindergeld-ab-2027-warum-getrennte-eltern-jetzt-handeln-muessen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2026 14:46:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Weniger Bürokratie für den Staat – doch für getrennte Eltern und Wechselmodell-Familien lauern neue Stolperfallen bei Stammdaten und Auszahlung. Das...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/antragsloses-kindergeld-ab-2027-warum-getrennte-eltern-jetzt-handeln-muessen/">Antragsloses Kindergeld ab 2027: Warum getrennte Eltern jetzt handeln müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Weniger Bürokratie für den Staat – doch für getrennte Eltern und Wechselmodell-Familien lauern neue Stolperfallen bei Stammdaten und Auszahlung. Das müsst ihr jetzt wissen.</h2>
<h3 data-path-to-node="8">Der automatische Kindergeldabgleich kommt</h3>
<p data-path-to-node="9">Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben: Ab 2027 stellt die Familienkasse schrittweise auf das <b data-path-to-node="9" data-index-in-node="94">antragslose Kindergeld</b> um. Was nach digitaler Entlastung klingt, erfordert im Trennungsalltag besondere Aufmerksamkeit: Behördliche Datenbanken prüfen zwar Anspruchsvoraussetzungen automatisch ab, <b data-path-to-node="9" data-index-in-node="291">sie lösen jedoch keine Unstimmigkeiten darüber, auf welches Konto das Geld fließen soll.</b></p>
<h3 data-path-to-node="11">Die wichtigsten Fakten im Überblick</h3>
<ul data-path-to-node="12">
<li>
<p data-path-to-node="12,0,0"><b data-path-to-node="12,0,0" data-index-in-node="0">Zweistufiger Rollout 2027:</b></p>
<ul data-path-to-node="12,0,1">
<li>
<p data-path-to-node="12,0,1,0,0"><i data-path-to-node="12,0,1,0,0" data-index-in-node="0">Frühjahr 2027:</i> Automatische Umstellung für Familien im laufenden Bezug.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="12,0,1,1,0"><i data-path-to-node="12,0,1,1,0" data-index-in-node="0">Ende 2027:</i> Vollautomatisches Verfahren bei Erstanträgen für Neugeborene.</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="12,1,0"><b data-path-to-node="12,1,0" data-index-in-node="0">Behördlicher Datenabgleich:</b> Die Familienkasse gleicht Stammdaten (Melderegister, Steuer-ID, hinterlegte IBAN) eigenständig ab. Der manuelle Papierantrag entfällt, die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen bleiben identisch.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="12,2,0"><b data-path-to-node="12,2,0" data-index-in-node="0">Kein automatischer Schlichter:</b> Bei getrennten Wohnsitzen oder im paritätischen Wechselmodell kann das System nicht „erraten“, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommen soll. Liegen widersprüchliche Angaben vor, stoppt der Prozess.</p>
</li>
</ul>
<h3 data-path-to-node="14">3 Schritte: So beugt ihr Zahlungsstopps vor</h3>
<ol start="1" data-path-to-node="15">
<li>
<p data-path-to-node="15,0,0"><b data-path-to-node="15,0,0" data-index-in-node="0">Stammdaten abgleichen &amp; aktualisieren </b>Stellt sicher, dass Meldeadressen, Steuer-IDs und die bei Finanzamt bzw. Familienkasse hinterlegten Bankverbindungen auf dem aktuellen Stand sind. Weichen Registerdaten voneinander ab, fällt der Fall automatisch zurück in eine zeitaufwendige manuelle Prüfung.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="15,1,0"><b data-path-to-node="15,1,0" data-index-in-node="0">Berechtigtenbestimmung &amp; Verrechnung schriftlich fixieren </b>Das Kindergeld (259 € pro Kind) wird rechtlich stets nur an <b data-path-to-node="15,1,1" data-index-in-node="60">einen</b> Berechtigten ausgezahlt. Einigt euch rechtzeitig schriftlich: An wen fließt die Auszahlung und wie wird der Betrag mit Unterhaltsansprüchen oder dem gemeinsamen Kinderkonto verrechnet?</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="15,2,0"><b data-path-to-node="15,2,0" data-index-in-node="0">Laufende Verfahren nicht vorzeitig abbreche: </b>Bis euch eine schriftliche Benachrichtigung der Familienkasse erreicht, gelten alle aktuellen Bewilligungen und Meldepflichten unverändert fort. Adress- oder Kontoänderungen müssen weiterhin aktiv gemeldet werden.</p>
</li>
</ol>
<blockquote data-path-to-node="17">
<p data-path-to-node="17,0"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4a1.png" alt="💡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <b data-path-to-node="17,0" data-index-in-node="3">CoParently Praxis-Tipp:</b></p>
<p data-path-to-node="17,1">Macht Finanzen transparent statt konfliktgeladen. Hinterlegt eure schriftliche Vereinbarung zur Kindergeld-Auszahlung sowie die IBAN des gemeinsamen Kinderkontos direkt im <b data-path-to-node="17,1" data-index-in-node="172">Dokumentensafe von CoParently</b>. Über den <b data-path-to-node="17,1" data-index-in-node="212">Ausgaben-Tracker</b> könnt ihr den monatlichen Betrag zudem automatisch mit anderen geteilten Kinderkosten verrechnen.</p>
</blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/antragsloses-kindergeld-ab-2027-warum-getrennte-eltern-jetzt-handeln-muessen/">Antragsloses Kindergeld ab 2027: Warum getrennte Eltern jetzt handeln müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Hauptwohnung ist kein „Sieg“: Melderecht vs. Sorgerecht nach der Trennung</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/hauptwohnung-ist-kein-sieg-melderecht-vs-sorgerecht-nach-der-trennung/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Oct 2026 14:39:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hauptwohnung vs. Nebenwohnung beim Ummelden Behördenlogik trifft Familiendynamik: Warum ein Meldezettel keine Elternschaft bewertet Wenn Kinder nach einer Trennung in...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/hauptwohnung-ist-kein-sieg-melderecht-vs-sorgerecht-nach-der-trennung/">Hauptwohnung ist kein „Sieg“: Melderecht vs. Sorgerecht nach der Trennung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2 data-path-to-node="24">Hauptwohnung vs. Nebenwohnung beim Ummelden</h2>
<p data-path-to-node="3"><b data-path-to-node="3" data-index-in-node="0">Behördenlogik trifft Familiendynamik: Warum ein Meldezettel keine Elternschaft bewertet</b></p>
<p data-path-to-node="4">Wenn Kinder nach einer Trennung in zwei liebevollen Haushalten aufwachsen, haben Eltern oft bereits monatelange, kräftezehrende Absprachen hinter sich. Man teilt Schulwege auf, richtet zwei Kinderzimmer ein, balanciert Termine und versucht vor allem eines: den Kindern zu vermitteln, dass sie weiterhin bei beiden Elternteilen gleichermaßen zu Hause sind.</p>
<p data-path-to-node="5">Und dann kommt der Gang zum Bürgeramt.</p>
<p data-path-to-node="6">Plötzlich prallt eure gewachsene Familiendynamik auf starre behördliche Raster. Das deutsche Melderecht kennt kein geteiltes Gefühl von Heimat – es verlangt eine nüchterne, binäre Entscheidung: Wo liegt die <b data-path-to-node="6" data-index-in-node="207">Hauptwohnung</b>, wo die <b data-path-to-node="6" data-index-in-node="228">Nebenwohnung</b>?</p>
<p data-path-to-node="7">Für viele Eltern fühlt sich diese Frage wie ein Stich ins Herz oder ein verdeckter Machtkampf an. Auf der einen Seite entsteht schnell die unbegründete Sorge: <i data-path-to-node="7" data-index-in-node="159">„Verliere ich mein Mitbestimmungsrecht oder gelte ich als Elternteil zweiter Klasse, wenn mein Zuhause nur als Nebenwohnung eingetragen ist?“</i> Auf der anderen Seite wird der Eintrag „Hauptwohnung“ manchmal fälschlicherweise als Trophäe oder stiller Sieg im Sorgerecht missverstanden.</p>
<p data-path-to-node="8">Doch hier ist die wichtigste Entlastung für euch: <b data-path-to-node="8" data-index-in-node="50">Das Einwohnermeldeamt ordnet Akten – nicht eure Beziehung zu euren Kindern.</b> Der Status im Melderegister dient rein verwaltungstechnischen Zwecken wie Wahlbenachrichtigungen, statistischen Zählungen oder Zustelladressen. Er sagt rein gar nichts darüber aus, wie wichtig ihr für euer Kind seid oder wer die „besseren“ Eltern sind.</p>
<h3 data-path-to-node="27">Der juristische Unterschied: Meldegesetz vs. Sorgerecht</h3>
<ul data-path-to-node="28">
<li>
<p data-path-to-node="28,0,0"><b data-path-to-node="28,0,0" data-index-in-node="0">Wohnsitzbestimmung ist gemeinsame Sorge:</b></p>
<p data-path-to-node="28,0,1">Bei gemeinsamem Sorgerecht (§ 1626 BGB) ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 BGB). Kein Elternteil darf das Kind eigenmächtig beim Bürgeramt ummelden.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="28,1,0"><b data-path-to-node="28,1,0" data-index-in-node="0">Tatsächlicher Schwerpunkt nach § 21/22 BMG:</b></p>
<p data-path-to-node="28,1,1">Das Bundesmeldegesetz knüpft an die vorwiegende Nutzung an. Bei einem exakten 50:50-Wechselmodell entscheiden objektive Kriterien über die Hauptwohnung: Schulnähe, Kita-Anbindung, Vereinsaktivitäten und das soziale Umfeld.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="28,2,0"><b data-path-to-node="28,2,0" data-index-in-node="0">Kein Sonderrecht für die Hauptwohnung:</b></p>
<p data-path-to-node="28,2,1">Der Status „Hauptwohnung“ verschafft <b data-path-to-node="28,2,1" data-index-in-node="37">keinerlei Vorrang bei Sorgerechts- oder Erziehungsfragen</b>. Er dient vor allem behördlichen Zuständigkeiten (Zustellung von Briefen, Schulanmeldung, ggf. steuerlicher Entlastungsbetrag nach § 24b EStG).</p>
</li>
</ul>
<h3 data-path-to-node="30">Schritt für Schritt: Der stressfreie Weg zum Meldetermin</h3>
<ol start="1" data-path-to-node="31">
<li>
<p data-path-to-node="31,0,0"><b data-path-to-node="31,0,0" data-index-in-node="0">Betreuungsanteile sauber abbilden: </b>Verschafft euch vor dem Behördengang Klarheit über die tatsächliche zeitliche Verteilung (z. B. Tage- und Übernachtungsquote über mehrere Monate).</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="31,1,0"><b data-path-to-node="31,1,0" data-index-in-node="0">Objektive Nachweise bereithalten: </b>Haltet Bestätigungen zu Wegezeiten, Betreuungszeiten an Schul-/Kitastandorten und Arztanbindungen griffbereit.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="31,2,0"><b data-path-to-node="31,2,0" data-index-in-node="0">Gemeinsames Einverständnis vorlegen: </b>Amtsmitarbeiter fordern bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel das Einverständnis beider Elternteile. Einigt euch vorab schriftlich, um Abweisungen am Schalter zu vermeiden.</p>
</li>
</ol>
<blockquote data-path-to-node="33">
<p data-path-to-node="33,0"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4a1.png" alt="💡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <b data-path-to-node="33,0" data-index-in-node="3">CoParently Praxis-Tipp:</b></p>
<p data-path-to-node="33,1">Trennt die trockene Verwaltungssprache von eurem Familienalltag: Ein behördlicher Vermerk ändert nichts an der Bindung zum Kind. Mit dem <b data-path-to-node="33,1" data-index-in-node="137">geteilten CoParently-Kalender</b> dokumentiert ihr Betreuungstage und Übernachtungen transparent und lückenlos. So habt ihr bei Behördenrückfragen jederzeit einen neutralen, stichhaltigen Nachweis über eure tatsächliche Betreuungsrealität parat.</p>
</blockquote>
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		<title>„Ich will nicht mehr ständig packen“: Wenn Kinder dem Wechselmodell entwachsen – und was Gerichte dazu sagen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 15:55:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele getrennte Eltern ist das paritätische Wechselmodell (50:50) das Ideal: Beide tragen die Verantwortung gleichermaßen, niemand wird zum reinen...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="3">Für viele getrennte Eltern ist das paritätische Wechselmodell (50:50) das Ideal: Beide tragen die Verantwortung gleichermaßen, niemand wird zum reinen „Besuchs-Elternteil“, und das Kind behält beide Bezugspersonen fest im Alltag.</p>
<p data-path-to-node="4">Was bei Kita- und Grundschulkindern oft viele Jahre harmonisch funktioniert, gerät jedoch mit dem Beginn der Vorpubertät häufig ins Wanken. Der Rucksack steht im Flur, die Sportsachen liegen beim anderen Elternteil, am Nachmittag steht eine Verabredung mit Freunden an, aber heute steht der Wechsel an. Wenn ein Kind dann irgendwann sagt: <i data-path-to-node="4" data-index-in-node="339">„Ich will nicht mehr pendeln“</i>, bricht für Eltern oft eine Welt zusammen. Bei dem Elternteil, der weniger Zeit bekommen soll, keimt sofort die Angst auf: <i data-path-to-node="4" data-index-in-node="492">„Mein Kind liebt mich nicht mehr.“</i></p>
<p data-path-to-node="5">Ein wegweisender Beschluss des <b data-path-to-node="5" data-index-in-node="31">Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (Az. 6 UF 23/26)</b> bringt in genau diese Situation wichtige juristische und emotionale Klarheit.</p>
<h3 data-path-to-node="7">Der Fall: Zehn Jahre Wechselmodell – und dann der Wunsch nach Ruhe</h3>
<p data-path-to-node="8">Die Eltern lebten seit der Geburt ihres Sohnes getrennt und teilten sich die Betreuung über zehn Jahre lang einvernehmlich in verschiedenen Wechselvarianten. Doch mit zehn Jahren kam der Wendepunkt: Das Kind wechselte auf eine weiterführende Schule, die Eltern lebten in unterschiedlichen Städten.</p>
<p data-path-to-node="9">Vor Gericht äußerte der Zehnjährige klar und reflektiert, dass er seinen Lebensmittelpunkt am Schulort bei der Mutter haben möchte, um Schule, Freunde und Hobbys an einem festen Ort zu bündeln. Das Familiengericht beendete das starre 50:50-Modell und entschied für einen Rhythmus von 9 Tagen bei der Mutter und 5 Tagen beim Vater.</p>
<p data-path-to-node="10">Der Vater legte Beschwerde ein und pochte auf die <b data-path-to-node="10" data-index-in-node="50">Kontinuität</b> der Beziehung. Doch das OLG Frankfurt wies die Beschwerde ab.</p>
<h3 data-path-to-node="12">Die Kernbotschaften des Gerichts – und was sie für Eltern bedeuten</h3>
<h4 data-path-to-node="13">1. Kontinuität ist kein Selbstzweck</h4>
<p data-path-to-node="14">Eltern berufen sich vor Gericht oft auf das sogenannte „Kontinuitätsprinzip“ – nach dem Motto: <i data-path-to-node="14" data-index-in-node="95">„Das hat doch zehn Jahre funktioniert, warum jetzt ändern?“</i> Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Kontinuität ist kein Wert an sich. Sie dient einzig und allein der <b data-path-to-node="14" data-index-in-node="267">Stabilität im Leben des Kindes</b>. Wenn ein ständiges Pendeln zwischen zwei Städten dieser Stabilität im Alltag im Weg steht, wiegt der Wunsch nach einem festen Ankerplatz am Schulort schwerer als das rein rechnerische 50:50.</p>
<h4 data-path-to-node="15">2. Der Kindeswille wird ab ca. 10 Jahren zum eigenständigen Maßstab</h4>
<p data-path-to-node="16">Während der Wille bei Kleinkindern vor allem Rückschlüsse auf Bindungen gibt, wächst mit dem Alter das Recht auf Selbstbestimmung. Das Gericht stützte sich ausdrücklich auf familiensoziologische Erkenntnisse: <b data-path-to-node="16" data-index-in-node="209">Es ist völlig normal</b>, dass Kinder ein Wechselmodell, das sie früher mochten, mit zunehmendem Alter als Belastung empfinden. Wenn ein reifes, reflektiertes Kind diesen Wunsch äußert, handelt es sich nicht um eine Laune, sondern um den Ausdruck heranwachsender Autonomie.</p>
<h4 data-path-to-node="17">3. Das Gericht ist kein „Vereinbarkeitsmanager“ für Eltern</h4>
<p data-path-to-node="18">Der Vater führte an, dass die neue Regelung mit seinen unregelmäßigen Arbeitszeiten kollidiere. Die Richter machten deutlich: Familiengerichte schneiden Umgangsmodelle nicht passend auf die beruflichen Zwänge der Eltern zu. Es zählt ausschließlich das Kindeswohl.</p>
<h4 data-path-to-node="19">4. Kein Streit ums Sorgerecht nötig</h4>
<p data-path-to-node="20">Für Betroffene wichtig: Streitigkeiten über die Abkehr von einem Wechselmodell gehören rechtlich in ein <b data-path-to-node="20" data-index-in-node="104">Umgangsverfahren nach § 1684 BGB</b> – ein langwieriger und oft verletzender Streit über das elterliche Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dafür in der Regel weder nötig noch der richtige Weg.</p>
<h3 data-path-to-node="22">Der emotionale Perspektivwechsel: Pendeln vs. Bindung</h3>
<p data-path-to-node="23">Wenn dein Kind den Wunsch äußert, nicht mehr im wöchentlichen Rhythmus die Koffer zu packen, hilft vor allem ein Gedanke:</p>
<blockquote data-path-to-node="24">
<p data-path-to-node="24,0"><b data-path-to-node="24,0" data-index-in-node="0">Dein Kind lehnt nicht dich ab – es lehnt die Logistik ab.</b></p>
</blockquote>
<p data-path-to-node="25">Mit 10, 12 oder 14 Jahren verschiebt sich die Lebenswelt. Freunde, Sportvereine, Schulprojekte und das Bedürfnis nach einer festen „Höhle“ gewinnen an Gewicht. Für Kinder bedeutet ein Wechselmodell oft ein doppeltes Leben im Gepäck. Wenn sie den Wechselrhythmus infrage stellen, ist das kein Votum gegen die Elternliebe, sondern ein Ruf nach Entlastung.</p>
<h3 data-path-to-node="27">4 Tipps für Co-Parents: Wie ihr gelassen und kindzentriert reagiert</h3>
<ol>
<li data-path-to-node="28,0,0"><b data-path-to-node="28,0,0" data-index-in-node="0">Hört aufmerksam zu (ohne Vorwürfe):</b> Wenn dein Kind signalsiert, dass es ihm zu viel wird, nimm es ernst. Vermeide Reaktionen wie <i data-path-to-node="28,0,0" data-index-in-node="129">„Hat Mama/Papa dir das eingeredet?“</i> oder <i data-path-to-node="28,0,0" data-index-in-node="170">„Willst du denn gar keine Zeit mehr mit mir verbringen?“</i>.</li>
<li data-path-to-node="28,1,0"><b data-path-to-node="28,1,0" data-index-in-node="0">Denkt über flexible Zwischenmodelle nach:</b> Es muss nicht immer der harte Bruch zum klassischen „Alle zwei Wochen am Wochenende“-Modell sein. Varianten wie <b data-path-to-node="28,1,0" data-index-in-node="154">9:5</b> (wie im Frankfurter Fall) oder verlängerte Wochenenden mit festen Nachmittagen halten die Bindung eng, reduzieren aber das wöchentliche Kofferpacken unter der Schulwoche.</li>
<li data-path-to-node="28,2,0"><b data-path-to-node="28,2,0" data-index-in-node="0">Bringt Ruhe in die Organisation:</b> Je älter Kinder werden, desto wichtiger wird ein verlässlicher Überblick. Ein gemeinsam geführter digitaler Kalender, klare Absprachen über Hobbys und transparente Termine nehmen dem Kind die Last ab, als Bote zwischen den Welten fungieren zu müssen.</li>
<li data-path-to-node="28,3,0"><b data-path-to-node="28,3,0" data-index-in-node="0">Das Wohl des Kindes vor das eigene Ego stellen:</b> Gute Elternschaft bemisst sich nicht an den Prozentpunkten der Betreuungszeit auf dem Papier. Ein Elternteil, bei dem das Kind 5 von 14 Tagen verbringt, aber dort völlig entspannt ankommen darf, bietet oft mehr Halt als ein erzwungenes 50:50 gegen den Willen des Kindes.</li>
</ol>
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			</item>
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		<title>Kanzler gegen Kinderärztin: Was hinter dem TV-Eklat steckt – und was er für Familien bedeutet</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/merz-kinderaerztin-gkv-sparpaket-faktencheck/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Aug 2026 07:00:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz&#8220; ist es zu einem ungewöhnlich scharfen Wortwechsel gekommen: Die niedersächsische Kinderärztin Dr....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/merz-kinderaerztin-gkv-sparpaket-faktencheck/">Kanzler gegen Kinderärztin: Was hinter dem TV-Eklat steckt – und was er für Familien bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">In der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz&#8220; ist es zu einem ungewöhnlich scharfen Wortwechsel gekommen: Die niedersächsische Kinderärztin Dr. Bea Merscher warf Bundeskanzler Friedrich Merz vor, mit dem Gesundheits-Sparpaket seinen Amtseid zu brechen und „menschenverachtend&#8220; zu handeln. Merz wies das als „persönliche Herabsetzung&#8220; zurück, die „zu weit&#8220; gehe.</p>
<p dir="ltr">Was auf den ersten Blick wie ein weiterer Politik-Zoff wirkt, betrifft in Wahrheit etwas sehr Konkretes: die Versorgung von Kindern beim Kinderarzt. Und ein Detail macht die Sache für uns besonders relevant – Merscher ist selbst alleinerziehende Mutter.</p>
<h2 dir="ltr">Was ist passiert?</h2>
<p dir="ltr">In der Sendung saß Merz mit vier Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die ihm ihre Alltagssorgen schilderten – darunter auch ein dreifacher Vater, der die Familienpolitik der Regierung kritisierte. Am schärfsten wurde es bei Merscher: Sie fragte den Kanzler, warum er „menschenverachtende, zerstörerische Gesetze&#8220; wie das GKV-Spargesetz erlasse. Merz reagierte sichtlich getroffen, sprach von „hartem Tobak&#8220; und wies den Vorwurf des vorsätzlichen Amtseidbruchs entschieden zurück.</p>
<p dir="ltr">Laut Merscher ging der Streit nach der Aufzeichnung weiter: Sie berichtete gegenüber der „Bild&#8220;, Merz habe ihr vorgehalten, ihre Aussagen seien „strafbar&#8220; gewesen, und ein Gesprächsangebot von ihr abgelehnt. Das Bundeskanzleramt hat sich dazu bislang nicht im Detail geäußert.</p>
<h2 dir="ltr">Worum geht es inhaltlich? Das GKV-Spargesetz</h2>
<p dir="ltr">Hinter dem Eklat steht das <strong>GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz</strong>, das im Sommer 2026 verabschiedet wurde. Kernpunkte laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV):</p>
<ul dir="ltr">
<li>Wegfall der vollen Vergütung für Haus- und Kinderärzte ab 2027</li>
<li>Wegfall der extrabudgetären Vergütung für u. a. Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie</li>
<li>Einsparungen im ambulanten Bereich von rund 3 Milliarden Euro allein 2027</li>
</ul>
<p dir="ltr">Nach KBV-Berechnungen blieben dadurch bundesweit rund 46 Millionen Behandlungsfälle unfinanziert – etwa 1,4 Millionen davon in der Kinder- und Jugendmedizin.</p>
<p dir="ltr">Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) hatte im Gesetzgebungsverfahren erfolglos gefordert, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen von der Budgetdeckelung auszunehmen und die erst kürzlich eingeführte Entbudgetierung der Kindermedizin nicht wieder rückgängig zu machen. BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann warnte, wer bei der Prävention spare, riskiere später höhere Kosten. In mehreren Bundesländern blieben Kinderarztpraxen bereits an Protesttagen geschlossen.</p>
<h2 dir="ltr">Nicht nur die Arztpraxis: Auch beim Kinderzuschlag wird gespart</h2>
<p dir="ltr">Parallel zum Gesundheits-Sparpaket läuft eine zweite, kindbezogene Kürzung, die in der TV-Debatte keine Rolle spielte, aber zum Gesamtbild gehört: Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 will das Bundeskabinett den monatlichen <strong>Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind</strong> streichen. Der Zuschlag war 2022 als kurzfristige Hilfe gegen Kinderarmut eingeführt worden und ist Teil des Kinderzuschlags für einkommensschwache Familien – aktuell maximal 297 Euro pro Kind und Monat, inklusive der 25 Euro. Fällt der Sofortzuschlag weg, sinkt dieser Höchstbetrag rechnerisch auf rund 272 Euro. Betroffen sind laut Gesetzentwurf rund 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Bund will dadurch rund 450 Millionen Euro jährlich einsparen. Kinder in Bürgergeld- bzw. Grundsicherungshaushalten behalten den Zuschlag nach aktuellem Stand über eine andere Rechtsgrundlage (SGB II) – die Bundesregierung hat aber angekündigt, auch diese Zuschläge im Rahmen der Neuermittlung der Regelbedarfe noch 2026 zu überprüfen.</p>
<h2 dir="ltr">Die Vorwürfe im Faktencheck</h2>
<p dir="ltr"><strong>„Menschenverachtend&#8220; und „Amtseidbruch&#8220;</strong> – das sind scharfe politische Zuspitzungen, keine Tatsachenbehauptungen. Sie lassen sich nicht objektiv „widerlegen&#8220; oder „bestätigen&#8220;. Was sich aber belegen lässt: Der von Merscher beschriebene Versorgungsdruck ist real und wird von KBV und BVKJ seit Monaten dokumentiert – mit konkreten Zahlen zu Praxisschließungen, unfinanzierten Behandlungsfällen und Personalmangel, nicht nur als gefühlter Eindruck.</p>
<p dir="ltr"><strong>„Die ärztlichen Budgets sind in zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen&#8220;</strong> – dieses Argument brachte Merz mehrfach vor. Es wurde in der Berichterstattung nicht bestritten, eine unabhängige Einordnung der genauen Zahl haben wir in den verfügbaren Quellen allerdings nicht gefunden. Ärzteverbände entgegnen dem sinngemäß, dass im selben Zeitraum Behandlungsbedarf (alternde Gesellschaft, mehr chronisch Kranke) und Praxiskosten ebenfalls gestiegen seien – ein nominales Budgetplus sage daher wenig darüber aus, wie viel Handlungsspielraum den Praxen real bleibt. Das ist eine legitime Gegenposition, aber ebenfalls keine abschließend geprüfte Tatsache.</p>
<p dir="ltr"><strong>„Das ist ein Gefühl, aber das entspricht nicht unserem Gesetz&#8220;</strong> – mit diesem Satz wies Merz die Kritik zurück, die Einsparungen träfen vor allem Versicherte statt etwa die Pharmaindustrie. Fakt ist: Das Gesetz sieht tatsächlich auch einen höheren Herstellerrabatt für die Pharmaindustrie vor (15,5 % statt zuvor 7 %). Ob das die Grundkritik der Ärzteschaft entkräftet, ist Interpretationssache.</p>
<p dir="ltr"><strong>„Reform&#8220; oder „Kürzung&#8220;?</strong> Ein wörtliches Zitat „Wir kürzen nicht&#8220; lässt sich in der Berichterstattung nicht belegen. Auffällig ist aber eine sprachliche Diskrepanz: Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken sprechen konsequent von „Reform&#8220; und davon, „Effizienzen&#8220; im teuersten Gesundheitssystem Europas zu heben. Zugleich heißt das Gesetz in der öffentlichen Debatte durchgehend „Sparpaket&#8220;, und Merz selbst räumte im RTL-Gespräch ein, alle Beteiligten am Gesundheitswesen seien „aufgefordert und auch dazu gebracht&#8220; worden, „Einsparbeiträge zu leisten&#8220;. Ob man das als reine Effizienzsteigerung oder als Kürzung mit Reform-Etikett liest, ist letztlich eine Frage der Perspektive – belegt ist jedenfalls, dass beide Begriffe im Umlauf sind und je nach Sprecher unterschiedlich verwendet werden.</p>
<h2 dir="ltr">Was könnte die Politik tun – was die Ärzteschaft?</h2>
<p dir="ltr">Aus den Stellungnahmen der beteiligten Akteure lassen sich, unabhängig von der TV-Debatte, zwei Bündel an Ansatzpunkten herausfiltern:</p>
<p dir="ltr"><strong>Von Verbänden geforderte Schritte der Bundesregierung:</strong></p>
<ul dir="ltr">
<li>Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bei Kindern von der Budgetdeckelung ausnehmen (zentrale BVKJ-Forderung, im Gesetz bislang nicht berücksichtigt)</li>
<li>Die erst kürzlich eingeführte Entbudgetierung von Haus- und Kinderärzten nicht wieder zurücknehmen</li>
<li>Administrative Lasten für Praxen abbauen, etwa bei Dokumentationspflichten und der elektronischen Patientenakte</li>
<li>Aus Sicht von Krankenkassen wie der AOK: stärker auf sektorenübergreifende Strukturreformen statt auf pauschale Budgetdeckel setzen, um tatsächliche Effizienzreserven zu heben statt nur Ausgaben zu bremsen</li>
</ul>
<p dir="ltr"><strong>Optionen, die Kinderärzt*innen und Praxen selbst zur Verfügung stehen:</strong></p>
<ul dir="ltr">
<li>Kollektive Interessenvertretung über Verbände wie den BVKJ oder die Kassenärztlichen Vereinigungen, bis hin zu Protesttagen mit geschlossenen Praxen</li>
<li>Digitale Praxissoftware zur Automatisierung von Termin- und Rezeptvergabe, um knappes Personal zu entlasten</li>
<li>Öffentlichkeitsarbeit und Lokalpresse nutzen, um Versorgungsengpässe sichtbar zu machen</li>
</ul>
<h2 dir="ltr">Was heißt das für Trennungsfamilien?</h2>
<p dir="ltr">Losgelöst von der politischen Bewertung bleibt für Eltern – ob zusammen oder getrennt lebend – eine praktische Frage: Wie sichert man die Versorgung des Kindes ab, wenn Kinderarztpraxen Aufnahmestopps verhängen oder Sprechzeiten reduzieren? Ein paar Ansatzpunkte, die in der Debatte und bei Verbänden immer wieder genannt werden:</p>
<ul dir="ltr">
<li><strong>Frühzeitig einen Kinderarzt-Platz sichern</strong>, statt erst im akuten Fall zu suchen – gerade bei einem Umzug nach der Trennung.</li>
<li><strong>Telemedizinische Angebote</strong> für erste Einschätzungen bei leichteren Infekten können Wartezeiten überbrücken, ersetzen aber keine reguläre Vorsorge.</li>
<li><strong>Absprachen zwischen den Elternteilen</strong>, wer bei kurzfristigen Praxisausfällen oder Terminengpässen einspringt – gerade bei getrennten Haushalten hilft hier eine klare, dokumentierte Übersicht über anstehende Vorsorgetermine und Kontakte.</li>
<li><strong>Sich informieren, was regional passiert</strong>: Die Versorgungslage unterscheidet sich stark zwischen Stadt und Land, manche BVKJ-Landesverbände veröffentlichen aktuelle Hinweise zu Praxisöffnungen.</li>
</ul>
<h2 dir="ltr">Fazit</h2>
<p dir="ltr">Zwei Kürzungen, ein gemeinsamer Nenner: Sowohl beim Gesundheits-Sparpaket als auch beim Kinderzuschlag trifft das Sparen konkret Kinder – die Gruppe, die am Verhandlungstisch nicht sitzt, kein Kreuzchen bei der Wahl machen kann und sich nicht selbst wehren kann, wenn ihre Vorsorgeuntersuchung, ihr Kinderarzttermin oder 25 Euro im Monat zur Verschiebemasse eines Haushaltsgesetzes werden. Das heißt nicht automatisch, dass jede einzelne Maßnahme falsch ist – Haushalte müssen priorisieren, und das ist am Ende Aufgabe der gewählten Politik. Aber es lohnt sich, bei jeder Sparmaßnahme, die Kinder betrifft, eine einfache Gegenfrage zu stellen: Würde diese Entscheidung genauso ausfallen, wenn die Betroffenen selbst mit am Tisch sitzen könnten? Für Eltern – ob zusammen oder getrennt lebend – ist das keine abstrakte politische Frage, sondern eine sehr persönliche: Sie sind es, die am Ende die Lücke füllen, die der Staat lässt.</p>
<h2 dir="ltr">Quellen</h2>
<ul dir="ltr">
<li>Tagesspiegel: <a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/das-ist-eine-personliche-herabsetzungmerz-liefert-sich-mit-kinderarztin-schlagabtausch-im-tv-15990657.html">„Das ist eine persönliche Herabsetzung&#8220;: Merz liefert sich mit Kinderärztin Schlagabtausch im TV</a></li>
<li>t-online: <a href="https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101408850/merz-legt-sich-in-tv-sendung-mit-kinderaerztin-an.html">„Persönliche Herabsetzung&#8220;: Merz geht Kinderärztin in TV-Sendung an</a></li>
<li>Deutsches Ärzteblatt: <a href="https://www.aerzteblatt.de/news/merz-liefert-sich-schlagabtausch-mit-kinderarztin-uber-sparpaket-im-gesundheitswesen-82061a4b-127b-4d5d-920e-c82934d0753b">Merz liefert sich Schlagabtausch mit Kinderärztin über Sparpaket im Gesundheitswesen</a></li>
<li>WEB.DE: <a href="https://web.de/magazine/politik/inland/merz-streit-kinderaerztin-ging-lachte-42665986">Merz&#8216; Streit mit Kinderärztin ging noch weiter: „Er lachte mich aus!&#8220;</a></li>
<li>nw.de: <a href="https://www.nw.de/nachrichten/panorama/24405443_Kanzler-Merz-liefert-sich-in-TV-Sendung-Schlagabtausch-mit-Kinderaerztin-Geht-zu-weit.html">Kanzler Merz liefert sich in TV-Sendung Schlagabtausch mit Kinderärztin – „Geht zu weit&#8220;</a></li>
<li>KBV: <a href="https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz">GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Was bedeutet das für die Praxen?</a></li>
<li>Deutsches Ärzteblatt: <a href="https://www.aerzteblatt.de/news/kbv-milliarden-sparpaket-bedroht-millionen-arzttermine-d69fb230-c993-4d12-b4e5-1d670ca32aa1">KBV: Milliarden-Sparpaket bedroht Millionen Arzttermine</a></li>
<li>BVKJ (verbaende.com): <a href="https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/bvkj-kritisiert-heute-verabschiedetes-gkv-spargesetz-173396/">BVKJ kritisiert heute verabschiedetes GKV-Spargesetz</a></li>
<li>BVKJ: <a href="https://www.bvkj.de/politik-und-presse/stellungnahme/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-begrenzung-zur-stabilisierung-der-beitragssaetze-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-bstabg/">Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz</a></li>
<li>t-online: <a href="https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101330768/regierung-will-25-euro-zuschlag-fuer-arme-kinder-streichen.html">Regierung will 25-Euro-Zuschlag für arme Kinder streichen</a></li>
<li>buergergeld.org: <a href="https://www.buergergeld.org/news/300-euro-weniger-kinderzuschlag-wechsel-zum-jobcenter-droht">300 Euro weniger Kinderzuschlag – Wechsel zum Jobcenter droht</a></li>
</ul>
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		<title>300 Kilometer bis zum Kind: Hohe Umgangsfahrten nie eigenmächtig vom Unterhalt abziehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Aug 2026 08:30:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Umgang schlagen bei großen Distanzen schnell ein Loch in die Haushaltskasse. Doch wer zahlt...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="5"><strong>Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Umgang schlagen bei großen Distanzen schnell ein Loch in die Haushaltskasse. Doch wer zahlt dafür? Grundsätzlich gilt im Familienrecht: Der umgangsberechtigte Elternteil trägt die Kosten für die Kontaktpflege.</strong></p>
<p data-path-to-node="6">Auch wenn die finanzielle Belastung enorm ist, folgt daraus weder automatisch eine hälftige Kostenteilung noch das Recht, den Kindesunterhalt eigenmächtig zu kürzen. Wer den Unterhalt auf eigene Faust reduziert, riskiert Unterhaltsschulden und im schlimmsten Fall eine Pfändung.</p>
<p data-path-to-node="7"><b data-path-to-node="7" data-index-in-node="0">Ausnahmen im Unterhaltsrecht: Wann eine Verrechnung möglich ist</b> Bei einer außergewöhnlich hohen Entfernung können Umgangskosten im Einzelfall unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrtkosten so hoch sind, dass der sogenannte Selbstbehalt des zahlenden Elternteils gefährdet ist und der Kontakt zum Kind ansonsten abbrechen würde. Auch wenn ein Elternteil mit dem Kind ohne zwingenden Grund sehr weit weggezogen ist, kann ein Familiengericht entscheiden, dass dieser sich an den Fahrtkosten beteiligen oder das Kind einen Teil der Strecke bringen muss. Wichtig ist jedoch: Solche Anpassungen müssen offiziell über das Jugendamt, die Beistandschaft oder anwaltlich geklärt und vertraglich festgehalten werden.</p>
<p data-path-to-node="8"><b data-path-to-node="8" data-index-in-node="0">Der Blick ins Steuerrecht: Sind die Fahrten absetzbar?</b> Oft kommt die Frage auf, ob sich die teuren Fahrten wenigstens steuerlich geltend machen lassen. Die klare Antwort lautet leider: Nein. Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilt hier streng. Die Kosten für den Umgang mit dem eigenen Kind zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) und können in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden.</p>
<p data-path-to-node="9"><b data-path-to-node="9" data-index-in-node="0">Lösungen für den Alltag: Transparenz statt Streit</b> Wenn ein Umzug die Distanz neu geschaffen hat, lohnt sich eine umfassende Gesamtvereinbarung. Ein strukturierter Überblick ist hier der beste erste Schritt:</p>
<ul data-path-to-node="10">
<li>
<p data-path-to-node="10,0,0"><b data-path-to-node="10,0,0" data-index-in-node="0">Kosten tracken:</b> Notiert die tatsächlichen Transportkosten (Tickets, Kilometer, Übernachtungen). Trennt dabei zwingend notwendige Fahrtkosten von freiwilligen Freizeit-Ausgaben während des Wochenendes.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="10,1,0"><b data-path-to-node="10,1,0" data-index-in-node="0">Logistik teilen:</b> Vereinbart feste Regeln, wer das Kind holt und bringt. Manchmal ist es günstiger, sich auf halber Strecke zu treffen.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="10,2,0"><b data-path-to-node="10,2,0" data-index-in-node="0">Ganzheitlich planen:</b> Verbindet die Fahrtaufteilung mit einer klaren Planung von Ferienblöcken und festen Zeiten für Videotelefonie zwischen den Besuchen.</p>
</li>
</ul>
<p data-path-to-node="11">Eine transparente und digital einsehbare Dokumentation all dieser Absprachen und Ausgaben schützt nicht nur das eigene Budget. Sie verhindert vor allem, dass das Kind bei jedem Ticketkauf erneut zwischen die Fronten der Eltern gerät.</p>
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		<title>Wenn Oma Kinderfotos postet: Eine gemeinsame Familienregel schützt das Kind</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 07:30:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Großeltern, Tanten und Onkel teilen Kinderfotos meist aus reinem Stolz und Freude. Doch was gut gemeint ist, birgt in der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/wenn-oma-kinderfotos-postet-eine-gemeinsame-familienregel-schuetzt-das-kind/">Wenn Oma Kinderfotos postet: Eine gemeinsame Familienregel schützt das Kind</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="3"><strong>Großeltern, Tanten und Onkel teilen Kinderfotos meist aus reinem Stolz und Freude. Doch was gut gemeint ist, birgt in der digitalen Welt unkalkulierbare Risiken. Öffentlich sichtbare Bilder können kopiert, ungefragt weiterverbreitet, von Fremden missbraucht oder mit persönlichen Daten verknüpft werden – ein digitaler Fußabdruck, den das Kind nie selbst gewählt hat.</strong></p>
<p data-path-to-node="4">Nach einer Trennung verschärft sich dieses sogenannte „Sharenting“-Problem oft erheblich. Wenn in zwei Haushalten unterschiedliche Vorstellungen über Privatsphäre herrschen, entstehen schnell Konflikte. Ein typisches Szenario: Angehörige bitten nur einen Elternteil um Erlaubnis und übergehen den anderen, oder sie nutzen unklare Absprachen als Schlupfloch. Umso wichtiger ist es, hier als Eltern an einem Strang zu ziehen.</p>
<h3 data-path-to-node="5">Einigt euch auf einen gemeinsamen Mindeststandard</h3>
<p data-path-to-node="6">Der effektivste Schutz für euer Kind ist eine einheitliche Linie, die ihr als Eltern gemeinsam festlegt und <b data-path-to-node="6" data-index-in-node="108">wortgleich an beide Familienzweige</b> kommuniziert. Wenn Oma und Opa wissen, dass bei beiden Elternteilen dieselben Regeln gelten, gibt es keinen Raum für Missverständnisse.</p>
<p data-path-to-node="7"><b data-path-to-node="7" data-index-in-node="0">Ein bewährtes Regelwerk für die erweiterte Familie könnte so aussehen:</b></p>
<ul data-path-to-node="8">
<li>
<p data-path-to-node="8,0,0"><b data-path-to-node="8,0,0" data-index-in-node="0">Keine Uploads ohne Freigabe:</b> Kein Foto geht online (weder auf Facebook, Instagram, noch im WhatsApp-Status), ohne dass die Eltern vorher ausdrücklich zugestimmt haben.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="8,1,0"><b data-path-to-node="8,1,0" data-index-in-node="0">Anonymität wahren:</b> Keine Nennung des vollen Namens, des Wohnorts, des Vereins oder der Schule.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="8,2,0"><b data-path-to-node="8,2,0" data-index-in-node="0">Keine kompromittierenden Motive:</b> Fotos in Badekleidung, in peinlichen Momenten, weinend oder krank sind absolut tabu. Das Internet vergisst nicht, und was heute süß wirkt, kann in ein paar Jahren für Mobbing auf dem Schulhof sorgen.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="8,3,0"><b data-path-to-node="8,3,0" data-index-in-node="0">Gesichter unkenntlich machen:</b> Ein Kompromiss kann sein, Bilder nur von hinten zu zeigen oder das Gesicht mit einem Emoji zu verdecken.</p>
</li>
</ul>
<h3 data-path-to-node="9">Das Kind hat das letzte Wort</h3>
<p data-path-to-node="10">Bezieht euer Kind – entsprechend seinem Alter und seiner Reife – unbedingt in die Entscheidung mit ein. Erklärt ihm kindgerecht, was es bedeutet, wenn ein Bild ins Internet gestellt wird. Wenn das Kind nicht fotografiert werden möchte oder ein bestimmtes Bild nicht mag, gilt sein <b data-path-to-node="10" data-index-in-node="281">Nein</b> sofort und ohne Diskussion – unabhängig davon, wie die Eltern oder Großeltern das Foto einschätzen. Das stärkt das Bewusstsein des Kindes für das eigene Recht am Bild.</p>
<h3 data-path-to-node="11">Was tun, wenn das Bild schon online ist?</h3>
<p data-path-to-node="12">Trotz aller Regeln rutscht manchmal ein Foto durch. Hier ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt:</p>
<ol start="1" data-path-to-node="13">
<li>
<p data-path-to-node="13,0,0"><b data-path-to-node="13,0,0" data-index-in-node="0">Emotionen rausnehmen:</b> Verzichtet auf Vorwürfe oder hitzige Diskussionen über den Ex-Partner.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="13,1,0"><b data-path-to-node="13,1,0" data-index-in-node="0">Fakten schaffen:</b> Macht einen Screenshot zur Dokumentation und schickt diesen (oder den direkten Link) an die betreffende Person.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="13,2,0"><b data-path-to-node="13,2,0" data-index-in-node="0">Klare Aufforderung:</b> Bittet sachlich, aber bestimmt um die sofortige Löschung des Bildes.</p>
</li>
</ol>
<h3 data-path-to-node="14">Sichere Alternativen anbieten</h3>
<p data-path-to-node="15">Um den Stolz der Großeltern trotzdem zu würdigen, solltet ihr sichere Kanäle für das Teilen von Erinnerungen etablieren. Eine geschlossene, private Messenger-Gruppe (in der das Weiterleiten deaktiviert ist) oder ein geteilter Cloud-Ordner sind gute Alternativen zu sozialen Netzwerken. Doch auch hier gilt der Grundsatz: Teilt nur Aufnahmen, die das Kind später nicht bloßstellen.</p>
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		<title>Halbgeschwister nach der Trennung: Ihre Beziehung ist mehr als ein Nebenprodukt der Eltern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Aug 2026 06:43:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn eine Patchworkfamilie auseinanderbricht, liegt der Fokus bei der Neuorganisation meist auf den Erwachsenen und ihren leiblichen Kindern. Doch für...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/halbgeschwister-nach-der-trennung-ihre-beziehung-ist-mehr-als-ein-nebenprodukt-der-eltern/">Halbgeschwister nach der Trennung: Ihre Beziehung ist mehr als ein Nebenprodukt der Eltern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Patchworkfamilie auseinanderbricht, liegt der Fokus bei der Neuorganisation meist auf den Erwachsenen und ihren leiblichen Kindern. Doch für die Kinder selbst bricht oft eine weitere wichtige Welt zusammen: Sie verlieren nicht nur ihren gewohnten Elternalltag, sondern unter Umständen auch den regelmäßigen Kontakt zu ihren Halb-, Adoptiv- oder Stiefgeschwistern.</p>
<p>Diese Geschwisterbeziehungen sind jedoch weit mehr als nur ein Nebenprodukt der elterlichen Partnerschaft – sie sind für die Kinder oft ein zentraler emotionaler Anker in einer krisenhaften Zeit.</p>
<h2>Die rechtliche Perspektive: Was sagt das Gesetz?</h2>
<p>Das Gesetz erkennt an, wie wichtig diese familiären Bande für die Entwicklung sind. Wie in unseren grundsätzlichen Informationen zum Umgangsrecht und Kindeswohl verankert, nennt <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html">§ 1685 BGB</a> Großeltern und Geschwister ausdrücklich: Ein Umgangsrecht kann bestehen, wenn der Kontakt dem Kindeswohl dient.</p>
<ul>
<li><strong>Halb- und Adoptivgeschwister:</strong> Hier ist die gesetzliche Basis für ein Umgangsrecht meist sehr klar, da eine rechtliche Geschwisterstellung vorliegt.</li>
<li><strong>Stiefgeschwister:</strong> Bei Stiefgeschwistern ohne rechtliche Verwandtschaft kommt es besonders auf die soziale Wirklichkeit an. Entscheidend ist hier, ob eine tatsächlich gewachsene, enge und tragfähige Beziehung besteht, die für das Kind erhaltenswert ist.</li>
</ul>
<h2>Praktische Tipps für den Alltag: So bleibt die Bindung stark</h2>
<p>Für Eltern gilt der Grundsatz: Der Geschwisterkontakt sollte strikt vom Paarkonflikt getrennt betrachtet werden. Mit diesen Schritten könnt ihr den Kindern helfen, ihre Beziehung zueinander zu pflegen:</p>
<ul>
<li><strong>Gewohnheiten bewahren:</strong> Haltet fest, wie lange die Kinder zusammengelebt haben und welche gemeinsamen Routinen bestanden. Lässt sich der Spielenachmittag am Dienstag oder das gemeinsame Pizza-Essen am Wochenende vielleicht beibehalten?</li>
<li><strong>Kurz, aber regelmäßig:</strong> Ein kurzer, aber verlässlicher Nachmittag im Alltag ist oft viel kindgerechter und bindungsstiftender als seltene, emotional überladene &#8222;Großfamilientreffen&#8220; an Feiertagen.</li>
<li><strong>Die Kinder einbeziehen:</strong> Hört genau hin, welchen Kontakt sich die Kinder selbst wünschen. Zwingt sie zu nichts, aber haltet die Tür immer offen.</li>
<li><strong>Zuverlässig organisieren:</strong> Nutzt neutrale digitale Helfer, wie den <a title="Den gemeinsamen CoParently Kalender entdecken" href="/DEIN-LINK-ZUM-KALENDER-FEATURE">gemeinsamen Kalender von CoParently</a>, um die Treffen der Kinder transparent und ohne ständige Chat-Diskussionen zwischen den Ex-Partnern zu planen. Wenn Termine klar und verlässlich stehen, gibt das allen Beteiligten Sicherheit.</li>
</ul>
<h2>Was Sie unbedingt vermeiden sollten</h2>
<p>So wichtig der Kontakt der Kinder untereinander ist, er darf von den Erwachsenen nicht instrumentalisiert werden. Vermeidet diese zwei häufigen Fehler, die eine gesunde Kommunikation auf Elternebene torpedieren:</p>
<ul>
<li><strong>Das Postboten-Syndrom:</strong> Kinder dürfen niemals als Überbringer von Nachrichten zwischen den zerstrittenen Erwachsenen missbraucht werden.</li>
<li><strong>Das Spionage-Spiel:</strong> Werden Kinder nach dem Treffen mit dem (Stief-)Geschwisterkind über die andere Familie ausgefragt, stürzt sie das in <a title="Wie man Loyalitätskonflikte bei Kindern vermeidet" href="/kinder-im-loyalitaetskonflikt/">massive Loyalitätskonflikte</a>.</li>
</ul>
<h2>Wenn es hakt: Was tun bei Blockaden?</h2>
<p>Manchmal sind die Fronten leider so verhärtet, dass ein Elternteil den Kontakt der Kinder untereinander blockiert. Bevor der Konflikt vor Gericht eskaliert, ist eine <a title="Hilfe durch Mediation und Trennungsberatung" href="/hilfe-vor-ort/anbietertyp/beratungsstelle/">externe Erziehungs- oder Familienberatung</a> (oder eine professionelle Mediation) immer der sinnvollste erste Schritt. Hier können neutrale Dritte vermitteln und den Fokus wieder auf die Bedürfnisse der Kinder lenken.</p>
<p>Erst wenn alle Stricke reißen, sollte eine rechtliche Klärung angestrebt werden. Vor dem Familiengericht zählt dann vor allem eins: die konkrete positive Bedeutung, die dieser Kontakt für genau dieses Kind hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/halbgeschwister-nach-der-trennung-ihre-beziehung-ist-mehr-als-ein-nebenprodukt-der-eltern/">Halbgeschwister nach der Trennung: Ihre Beziehung ist mehr als ein Nebenprodukt der Eltern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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