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	<title>Finanzen-Archiv - CoParently</title>
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	<description>Gemeinsam Eltern bleiben</description>
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	<title>Finanzen-Archiv - CoParently</title>
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		<title>Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag: Diese Steuervorteile lassen Alleinerziehende oft liegen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2026 06:53:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Alleinerziehende verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie nach der Trennung nicht in die Steuerklasse 2 wechseln. Dahinter steckt...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/steuerklasse-2-und-entlastungsbetrag-diese-steuervorteile-lassen-alleinerziehende-oft-liegen/">Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag: Diese Steuervorteile lassen Alleinerziehende oft liegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto"><strong>Viele Alleinerziehende verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie nach der Trennung nicht in die Steuerklasse 2 wechseln. Dahinter steckt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 2026 sind das 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro für jedes weitere Kind, die steuerfrei bleiben. Wer in Steuerklasse 2 ist, spürt den Vorteil direkt jeden Monat im Nettogehalt statt erst mit der Steuererklärung. Je nach Einkommen macht das schnell einen dreistelligen Betrag pro Monat aus.</strong></p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto">Die Voraussetzungen: Ihr lebt allein mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das ihr Kindergeld erhaltet, und es lebt keine weitere volljährige Person mit im Haushalt – ein neuer Partner in der Wohnung beendet den Anspruch also. Der Wechsel ist unkompliziert: Ein Antrag beim Finanzamt (Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung&#8220; bzw. „Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag&#8220;) genügt und lässt sich auch rückwirkend für das laufende Jahr stellen. Kleiner Haken bei Geschwisterkindern: Die Steuerklasse 2 berücksichtigt nur den Grundbetrag – die 240 Euro je weiterem Kind müsst ihr extra im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto"><strong>Und im Wechselmodell? Da wird&#8217;s interessant.</strong></p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto">Eigentlich gilt: Der Entlastungsbetrag lässt sich nicht teilen. Betreut ihr euer Kind hälftig, bekommt ihn nur einer von euch – im Zweifel der Elternteil, der das Kindergeld erhält (so der Bundesfinanzhof). Der andere geht leer aus, obwohl er genauso viel Betreuung stemmt. Fair? Diskutabel. Änderbar? Nur bedingt – außer ihr habt zwei Kinder.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto">Denn dann gibt es einen völlig legalen Kniff, den erstaunlich wenige kennen: Ist jeweils ein Kind bei einem Elternteil gemeldet und bezieht jeder von euch für „sein&#8220; Kind das Kindergeld, erfüllt ihr beide die Voraussetzungen – und beide dürfen in die Steuerklasse 2. Aus einem Entlastungsbetrag werden zwei, zusammen über 8.500 Euro steuerfrei pro Jahr. Die Kinder wechseln weiterhin wie gewohnt zwischen euch, nur auf dem Papier hat jeder Haushalt „sein&#8220; Kind. Wer das umsetzen will, regelt die Kindergeld-Berechtigung entsprechend bei der Familienkasse und passt die Meldeadressen an. Einmal gemeinsam zum Amt statt jahrelang Geld verschenken – so viel Kooperation sollte auch nach der Trennung drin sein.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal" dir="auto">Gerade frisch getrennte Eltern übersehen diesen Schritt in der turbulenten Anfangszeit oft. Ein guter Anlass, es jetzt zu prüfen: Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind – wer schon länger allein mit Kind lebt, holt sich zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/steuerklasse-2-und-entlastungsbetrag-diese-steuervorteile-lassen-alleinerziehende-oft-liegen/">Steuerklasse 2 und Entlastungsbetrag: Diese Steuervorteile lassen Alleinerziehende oft liegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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		<title>Unterhaltsvorschuss vor dem Einschnitt: Anspruch soll künftig mit dem 16. Geburtstag enden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2026 11:00:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant einen drastischen Einschnitt für Alleinerziehende: Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig ab dem vollendeten 15. Lebensjahr...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/unterhaltsvorschuss-vor-dem-einschnitt-anspruch-soll-kuenftig-mit-dem-16-geburtstag-enden/">Unterhaltsvorschuss vor dem Einschnitt: Anspruch soll künftig mit dem 16. Geburtstag enden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="3"><strong>Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant einen drastischen Einschnitt für Alleinerziehende: Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (also mit dem 16. Geburtstag) gestrichen werden. Das Ministerium bestätigte Mitte Juli 2026, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in Arbeit ist.</strong></p>
<p data-path-to-node="4">Bisher springt das Jugendamt bis zum 18. Geburtstag ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, unregelmäßig oder zu wenig zahlt – aktuell mit bis zu 394 Euro monatlich für 12- bis 17-Jährige. Auch eine im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung – nämlich das Kindergeld beim Vorschuss nur noch zur Hälfte anzurechnen – ist vorerst vom Tisch.</p>
<h3 data-path-to-node="5">Die Begründung: Haushaltslöcher und entlastete Kommunen</h3>
<p data-path-to-node="6">Warum dieser Schritt? Die offizielle Begründung der Regierung liegt in der Haushaltskonsolidierung. Aktuell zahlen Bund und Länder jährlich rund 3,2 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Durch die Absenkung der Altersgrenze sollen Ausgaben spürbar gesenkt und vor allem die klammen Kassen der Kommunen entlastet werden.</p>
<p data-path-to-node="7">Historisch gesehen ist das eine Rolle rückwärts: Bis 2017 wurde der Vorschuss ohnehin nur bis zum 12. Geburtstag und für maximal sechs Jahre gezahlt, bevor er zur Bekämpfung von Kinderarmut auf alle Minderjährigen ausgeweitet wurde.</p>
<h3 data-path-to-node="8">&#8222;Ältere Jugendliche kosten mehr, nicht weniger&#8220;</h3>
<p data-path-to-node="9">Die Ankündigung sorgt bei Sozialverbänden und in der Opposition für einen Sturm der Entrüstung. Kritiker bemängeln, dass der Staat den Haushalt auf dem Rücken derjenigen saniere, die ohnehin das höchste Armutsrisiko tragen.</p>
<ul data-path-to-node="10">
<li>
<p data-path-to-node="10,0,0">Der <b data-path-to-node="10,0,0" data-index-in-node="4">Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)</b> warnt davor, Familien im Regen stehen zu lassen: Der finanzielle Bedarf (für Kleidung, Schule, Freizeit) steige bei Jugendlichen ab 16 Jahren an – eine Kürzung treffe die Alleinerziehenden daher in einer ohnehin teuren Phase hart.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="10,1,0">Der <b data-path-to-node="10,1,0" data-index-in-node="4">Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)</b> bezeichnet die Pläne als &#8222;blanken Hohn&#8220;, während der <b data-path-to-node="10,1,0" data-index-in-node="90">Paritätische Gesamtverband</b> von einem sozialpolitischen Dammbruch spricht.</p>
</li>
</ul>
<h3 data-path-to-node="11">Was heißt das konkret für euch?</h3>
<p data-path-to-node="12">Auch wenn aktuell viel diskutiert wird – ein Gesetz ist noch nicht beschlossen. Für euch gilt vorerst die aktuelle Rechtslage.</p>
<ol start="1" data-path-to-node="13">
<li>
<p data-path-to-node="13,0,0"><b data-path-to-node="13,0,0" data-index-in-node="0">Jetzt aktiv werden:</b> Wer Anspruch hat, aber bisher keinen Unterhaltsvorschuss bezieht, sollte den Antrag umgehend beim zuständigen Jugendamt stellen. Der Anspruch entsteht nur auf Antrag und wird maximal einen Monat rückwirkend gezahlt.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="13,1,0"><b data-path-to-node="13,1,0" data-index-in-node="0">Bestandsschutz prüfen:</b> Wer bereits Vorschuss bezieht, muss vorerst nichts tun. Die Zahlungen laufen bis auf Weiteres normal weiter.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="13,2,0"><b data-path-to-node="13,2,0" data-index-in-node="0">Alternativen frühzeitig checken:</b> Wenn euer Kind bald 16 wird, solltet ihr euch absichern. Prüft, ob ihr Anspruch auf <b data-path-to-node="13,2,0" data-index-in-node="117">Wohngeld, den Kinderzuschlag (KiZ) oder ergänzende Grundsicherung</b> habt. Diese Leistungen könnten eine zukünftige Lücke zumindest teilweise auffangen.</p>
</li>
<li>
<p data-path-to-node="13,3,0"><b data-path-to-node="13,3,0" data-index-in-node="0">Unterhaltsanspruch neu bewerten:</b> Ab 16 Jahren ändert sich oft die Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle. Es kann sich lohnen, die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils rechtlich neu prüfen zu lassen – notfalls kostenlos mithilfe einer Beistandschaft beim Jugendamt.</p>
</li>
</ol>
<p data-path-to-node="14"><b data-path-to-node="14" data-index-in-node="0">Fazit:</b> Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzentwurf den Bundestag passiert. Wir von Coparently halten euch auf dem Laufenden. Bis dahin gilt: Informiert bleiben, Ansprüche sichern und Fristen nicht verstreichen lassen!</p>
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		<title>Kindergeld bald ohne Antrag: Bundestag beschließt automatische Auszahlung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2026 05:55:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 beschlossen, dass das Kindergeld künftig automatisch ausgezahlt wird – ganz ohne Antrag. Meldet...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/kindergeld-bald-ohne-antrag-bundestag-beschliesst-automatische-auszahlung/">Kindergeld bald ohne Antrag: Bundestag beschließt automatische Auszahlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 beschlossen, dass das Kindergeld künftig automatisch ausgezahlt wird – ganz ohne Antrag. Meldet ihr euer Neugeborenes beim Standesamt an, informiert dieses automatisch das Bundeszentralamt für Steuern, das wiederum die Familienkasse benachrichtigt. Die Umstellung erfolgt stufenweise: Zunächst gilt das antragslose Verfahren ab dem zweiten Kind, später auch für Erstgeborene.</strong></p>
<p>Für getrennte Eltern bleibt ein Punkt weiterhin wichtig: Das Kindergeld – aktuell 259 Euro pro Kind und Monat – erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt (Obhutsprinzip). Auch mit der neuen Automatik müsst ihr der Familienkasse also melden, wenn sich nach einer Trennung der Lebensmittelpunkt des Kindes ändert. Unser Tipp: Klärt gemeinsam schriftlich, wer das Kindergeld bezieht, denn es wird beim Unterhalt hälftig angerechnet – das vermeidet spätere Streitigkeiten.</p>
<p>Im Wechselmodell gilt: Auch bei annähernd gleicher Betreuung kann das Kindergeld nur an einen Elternteil fließen. Könnt ihr euch nicht einigen, bestimmt das Familiengericht den Berechtigten. Eine faire interne Aufteilung lässt sich aber jederzeit selbst vereinbaren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/kindergeld-bald-ohne-antrag-bundestag-beschliesst-automatische-auszahlung/">Kindergeld bald ohne Antrag: Bundestag beschließt automatische Auszahlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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		<item>
		<title>Elterngeld-Reform vorgestellt: 3-6-3-Modell soll Betreuung fairer aufteilen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Jul 2026 08:04:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesfamilienministerin Karin Prien hat Anfang Juli 2026 einen ersten Entwurf für eine Elterngeld-Reform vorgelegt. Kern ist das sogenannte 3-6-3-Modell: Je...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/elterngeld-reform-vorgestellt-3-6-3-modell-soll-betreuung-fairer-aufteilen/">Elterngeld-Reform vorgestellt: 3-6-3-Modell soll Betreuung fairer aufteilen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bundesfamilienministerin Karin Prien hat Anfang Juli 2026 einen ersten Entwurf für eine Elterngeld-Reform vorgelegt. Kern ist das sogenannte 3-6-3-Modell: Je drei Monate sind fest für jeden Elternteil reserviert, sechs weitere Monate können flexibel aufgeteilt werden. Die Bezugsdauer sinkt damit von 14 auf 12 Monate, dafür steigen die Sätze leicht – auf mindestens 330 und maximal 1.900 Euro. Die Reform soll voraussichtlich 2027 in Kraft treten, der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung.</strong></p>
<p>Für getrennte und sich trennende Eltern ist besonders relevant: Väter müssten künftig mindestens drei statt bisher zwei Monate nehmen, sonst verfallen diese Monate. Das erklärte Ziel ist eine partnerschaftlichere Aufteilung der Betreuung von Anfang an – was sich später auch auf Betreuungsmodelle nach einer Trennung auswirken kann, denn wer früh Verantwortung übernommen hat, hat oft bessere Karten beim Wechselmodell. Konkreter Tipp: Wer aktuell Nachwuchs erwartet oder in Elternzeit geht, plant noch nach geltendem Recht – die neuen Regeln gelten erst nach Verabschiedung des Gesetzes.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Regelungen noch ändern. Es lohnt sich, die Entwicklung im Blick zu behalten, bevor ihr langfristige Entscheidungen zur Aufteilung der Elternzeit trefft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/elterngeld-reform-vorgestellt-3-6-3-modell-soll-betreuung-fairer-aufteilen/">Elterngeld-Reform vorgestellt: 3-6-3-Modell soll Betreuung fairer aufteilen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Seit 1. Juli: Aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung – was sich für Alleinerziehende ändert</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/seit-1-juli-aus-buergergeld-wird-die-neue-grundsicherung-was-sich-fuer-alleinerziehende-aendert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2026 17:14:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende umgewandelt. Die gute Nachricht zuerst: Der Mehrbedarf...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/seit-1-juli-aus-buergergeld-wird-die-neue-grundsicherung-was-sich-fuer-alleinerziehende-aendert/">Seit 1. Juli: Aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung – was sich für Alleinerziehende ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende umgewandelt. Die gute Nachricht zuerst: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende bleibt erhalten – 36 Prozent Zuschlag bei einem Kind unter 7 Jahren, 12 Prozent bei älteren Kindern. Gleichzeitig gelten aber strengere Mitwirkungspflichten: Sobald das Kind ein Jahr alt ist und ein Betreuungsplatz verfügbar ist, wird eine zumutbare Arbeit zur Pflicht.</strong></p>
<p>Für viele Alleinerziehende lohnt sich jetzt ein Rechenvergleich: Wer mindestens 600 Euro brutto verdient, kann mit Kinderzuschlag (bis zu 297 Euro pro Kind und Monat) plus Wohngeld oft mehr herausholen als mit der Grundsicherung – und ist zugleich von Terminen, Kooperationsplan und Sanktionen befreit. Konkreter nächster Schritt: Prüft euren Anspruch mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse, das dauert nur wenige Minuten.</p>
<p>Lasst euch von den Behördenbegriffen nicht entmutigen. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern euer gutes Recht – und jeder Euro entlastet euch und eure Kinder spürbar.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/seit-1-juli-aus-buergergeld-wird-die-neue-grundsicherung-was-sich-fuer-alleinerziehende-aendert/">Seit 1. Juli: Aus Bürgergeld wird die neue Grundsicherung – was sich für Alleinerziehende ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steuerreform 2026 und neue Krank-Regeln: Das müsst ihr als getrennte Eltern jetzt wissen</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/steuerreform-2026-und-neue-krank-regeln-das-muesst-ihr-als-getrennte-eltern-jetzt-wissen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jul 2026 15:09:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Letzte Woche haben die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss weitreichende Beschlüsse gefasst. Neben einem großen Steuerpaket mit Entlastungen in Milliardenhöhe gab es...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/steuerreform-2026-und-neue-krank-regeln-das-muesst-ihr-als-getrennte-eltern-jetzt-wissen/">Steuerreform 2026 und neue Krank-Regeln: Das müsst ihr als getrennte Eltern jetzt wissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="3">Letzte Woche haben die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss weitreichende Beschlüsse gefasst. Neben einem großen Steuerpaket mit Entlastungen in Milliardenhöhe gab es auch handfeste Änderungen im Arbeitsrecht. Für Familien ändert sich einiges – doch gerade für getrennte Eltern im Wechsel- oder Residenzmodell haben diese Beschlüsse eine ganz eigene Dynamik, die über das reine Finanzielle hinausgeht.</p>
<p data-path-to-node="4">Hier ist der Überblick, was auf euch zukommt und wo ihr euch als Co-Eltern bald neu abstimmen müsst.</p>
<h2 data-path-to-node="5">1. Der Organisations-Stresstest: Krankschreibung ab Tag 1</h2>
<p data-path-to-node="6">Das ist die Änderung, die wir im Familienalltag am schnellsten spüren werden: Die bequeme telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und das ärztliche Attest wird künftig zwingend ab dem <b data-path-to-node="6" data-index-in-node="190">ersten Krankheitstag</b> Pflicht.</p>
<p data-path-to-node="7"><b data-path-to-node="7" data-index-in-node="0">Was das für getrennte Eltern heißt:</b> Wenn das Kind am Morgen eines Übergabetages mit Fieber aufwacht, gibt es künftig kein &#8222;Wir warten mal einen Tag ab und kurieren aus&#8220; mehr, sofern ein Elternteil sich auf der Arbeit &#8222;kindkrank&#8220; melden muss. Es muss sofort und physisch ein Arzt aufgesucht werden.</p>
<p data-path-to-node="8">Das erfordert lückenlose und vor allem schnelle Kommunikation. Wer hat heute die berufliche Flexibilität für das Wartezimmer? Wer informiert die Schule? <b data-path-to-node="8" data-index-in-node="153">Unser Tipp:</b> Klärt solche Notfall-Szenarien am besten jetzt schon präventiv. Wenn klar ist, wer bei ungeplanten Arztbesuchen einspringt, nimmt das enormen Druck aus den ohnehin schon stressigen Morgenstunden.</p>
<h2 data-path-to-node="9">2. Mehr Geld, neues Rechnen: Kindergeld und Freibeträge</h2>
<p data-path-to-node="10">Finanziell gibt es gute Nachrichten: Familien sollen durch die Reform spürbar entlastet werden. Der Grund- und Kinderfreibetrag steigt, und die Grenze für den Spitzensteuersatz wird nach oben verschoben.</p>
<p data-path-to-node="11"><b data-path-to-node="11" data-index-in-node="0">Die Kindergeld-Erhöhung:</b> Das Kindergeld steigt in zwei Stufen von bisher 259 Euro auf <b data-path-to-node="11" data-index-in-node="86">272 Euro</b> pro Kind (bis 2028).</p>
<p data-path-to-node="12"><b data-path-to-node="12" data-index-in-node="0">Achtung beim Unterhalt:</b> Wer Barunterhalt zahlt oder empfängt, muss hier genau hinsehen. Das Kindergeld wird in der Regel hälftig auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet. Eine Erhöhung des Kindergeldes bedeutet faktisch immer, dass die monatlichen Zahlbeträge zwischen den Eltern neu berechnet und angepasst werden müssen. Sprecht das Thema proaktiv an, damit es bei der Umstellung nicht zu Missverständnissen bei den Daueraufträgen kommt.</p>
<h2 data-path-to-node="13">3. Minijobs und Care-Arbeit</h2>
<p data-path-to-node="14">Viele Elternteile, die den Hauptteil der Betreuung stemmen, arbeiten in Teilzeit oder stocken mit Minijobs auf, um Familie und Job zeitlich unter einen Hut zu bekommen. Hier gibt es eine wichtige Änderung für den Arbeitsmarkt: Die Pauschalsteuer für Arbeitgeber bei Minijobs steigt von 2 % auf <b data-path-to-node="14" data-index-in-node="294">5 %</b>.</p>
<p data-path-to-node="15">Für Arbeitgeber wird das Modell dadurch potenziell etwas unattraktiver. Wer aktuell einen Minijob sucht oder seine Stunden flexibel um die Betreuungszeiten herum anpassen möchte, sollte im Hinterkopf behalten, dass Unternehmen hier künftig genauer rechnen werden.</p>
<h2 data-path-to-node="16">Fazit: Kommunikation ist der beste Puffer</h2>
<p data-path-to-node="17">Die meisten dieser steuerlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen, die arbeitsrechtlichen Vorgaben teils schon früher. Das gibt uns noch ein wenig Vorlauf. Nutzt diese Zeit, um euch zusammenzusetzen. Wie handhaben wir künftig den Arztbesuch an Tag 1? Wie passen wir die Finanzen an? Je klarer die Spielregeln zwischen euch vorab sind, desto weniger Stress entsteht, wenn der Alltag zuschlägt.</p>
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		<title>Alleinerziehend und finanziell unter Druck: Diese Ansprüche kennen zu wenige</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Jul 2026 14:58:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Rund 2,2 Millionen Kinder in Deutschland wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. Aktuelle Studien, wie eine Untersuchung von Prognos, decken...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/alleinerziehend-und-finanziell-unter-druck-diese-ansprueche-kennen-zu-wenige/">Alleinerziehend und finanziell unter Druck: Diese Ansprüche kennen zu wenige</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-path-to-node="3"><strong>Rund 2,2 Millionen Kinder in Deutschland wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. Aktuelle Studien, wie eine Untersuchung von Prognos, decken dabei einen massiven Widerspruch auf: Alleinerziehende sind hervorragend in den Arbeitsmarkt integriert und leisten oft sogar mehr Arbeitsstunden als Elternteile in klassischen Paarfamilien. Trotzdem liegt die Armutsgefährdungsquote erschreckend hoch – in einigen Regionen bei fast 50 Prozent.</strong></p>
<p data-path-to-node="4"><b data-path-to-node="4" data-index-in-node="0">Woher kommt diese finanzielle Schere?</b> Ein Hauptgrund, der auch unsere Arbeit und den Austausch bei CoParently immer wieder prägt: Der nicht im Haushalt lebende Elternteil zahlt den Kindesunterhalt oft unregelmäßig, in zu geringer Höhe oder gar nicht. Neben dem emotionalen und organisatorischen Spagat zwischen Job, Kindern und Haushaltsführung entsteht so ein immenser finanzieller Druck.</p>
<p data-path-to-node="5">Was bedeutet das konkret für dich und wie kannst du gegensteuern? Es gibt staatliche Leistungen, die genau hier ansetzen. Erfahrungsgemäß werden diese jedoch viel zu selten beantragt – oft schlichtweg, weil im dichten Familienalltag die Kraft fehlt, sich durch den Bürokratie-Dschungel zu kämpfen, oder die genauen Ansprüche schlicht unbekannt sind.</p>
<p data-path-to-node="6">Hier sind die vier wichtigsten Bausteine, die du prüfen solltest:</p>
<p data-path-to-node="7"><b data-path-to-node="7" data-index-in-node="0">1. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt</b> Wenn der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt der Staat ein. Der Unterhaltsvorschuss sichert die finanzielle Basis für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Ein extrem wichtiger Punkt: Diese Leistung ist <i data-path-to-node="7" data-index-in-node="280">vollkommen unabhängig</i> von deinem eigenen Einkommen!</p>
<p data-path-to-node="8"><b data-path-to-node="8" data-index-in-node="0">2. Steuerlicher Entlastungsbetrag (Steuerklasse II)</b> Als alleinerziehende Person steht dir die Steuerklasse II zu. Diese beinhaltet einen speziellen Entlastungsbetrag, der dein monatliches Nettoeinkommen direkt erhöht. Falls du noch in Steuerklasse I eingruppiert bist, solltest du das umgehend beim Finanzamt ändern lassen – das geht sogar unkompliziert rückwirkend für das laufende Jahr.</p>
<p data-path-to-node="9"><b data-path-to-node="9" data-index-in-node="0">3. Kinderzuschlag (KiZ)</b> Auch wenn du arbeitest, das Geld für die Familie aber knapp ist, kann der Kinderzuschlag eine enorme Hilfe sein. Ein extrem wertvoller Nebeneffekt, den viele nicht kennen: Wer den KiZ erhält, ist oft auch von den Kita-Gebühren befreit und bekommt Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. finanzielle Unterstützung für Schulbedarf, Klassenfahrten oder Sportvereine).</p>
<p data-path-to-node="10"><b data-path-to-node="10" data-index-in-node="0">4. Wohngeld Plus</b> Durch die jüngsten Reformen haben deutlich mehr Familien Anspruch auf Wohngeld. Es lohnt sich absolut, das mit einem der <a href="https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html">offiziellen Online-Rechner</a> einmal durchzukalkulieren, auch wenn du bisher dachtest, dein Einkommen sei &#8222;zu hoch&#8220;.</p>
<p data-path-to-node="11"><b data-path-to-node="11" data-index-in-node="0">Hol dir Unterstützung!</b> Du bist mit dieser Situation nicht allein. Eine kostenlose Erstberatung beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) oder beim örtlichen Jugendamt schafft schnell Klarheit über deine individuellen Ansprüche. Der Papierkram mag anstrengend wirken, aber ein Antrag ist oft schneller gestellt, als man denkt – und er entlastet dein monatliches Budget nachhaltig.</p>
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		<title>Kindergeld bald ohne Antrag: Was die geplante Reform für Familien bedeutet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2026 11:42:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat im März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Familien eine bürokratische Erleichterung bringen soll: Kindergeld soll künftig automatisch...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/kindergeld-bald-ohne-antrag-was-die-geplante-reform-fuer-familien-bedeutet/">Kindergeld bald ohne Antrag: Was die geplante Reform für Familien bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundeskabinett hat im März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Familien eine bürokratische Erleichterung bringen soll: Kindergeld soll künftig automatisch ab der Geburt ausgezahlt werden – ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen. Die Familienkasse soll dazu automatisch über Geburten informiert werden und bei vorliegender Bankverbindung direkt mit der Zahlung beginnen. Der Bundestag berät aktuell über das Gesetz.</strong></p>
<p>Wichtig für getrennte Eltern: Die automatische Auszahlung ist frühestens ab 2027 geplant – zunächst für Geschwisterkinder, ab November 2027 auch für Erstgeborene. Bis dahin bleibt der reguläre Antrag bei der Familienkasse notwendig. Zudem sollten Alleinerziehende wissen: Das Kindergeld von 259 Euro monatlich (Stand 2026) wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Wer Unterhaltsvorschuss bezieht, sollte bei Änderungen der Familiensituation das zuständige Jugendamt informieren, um Rückforderungen zu vermeiden.</p>
<p>Ob Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Kinderzuschlag – für Alleinerziehende gibt es verschiedene Leistungen, die zusammenspielen. Eine kostenlose Erstberatung bei einer Beratungsstelle (z. B. VdK, Caritas oder Familienberatung der Agentur für Arbeit) kann helfen, alle Ansprüche vollständig zu nutzen.</p>
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		<title>Unterhaltsvorschuss: Digitale Rückmeldebögen für das Schuljahr 2026/2027 verpflichtend</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 18:51:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das neue Schuljahr wirft seine Schatten voraus. Für Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, steht ab dieser Woche eine wichtige Neuerung an:...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/unterhaltsvorschuss-digitale-rueckmeldeboegen-fuer-das-schuljahr-2026-2027-verpflichtend/">Unterhaltsvorschuss: Digitale Rückmeldebögen für das Schuljahr 2026/2027 verpflichtend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das neue Schuljahr wirft seine Schatten voraus. Für Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, steht ab dieser Woche eine wichtige Neuerung an: Die jährliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Schulkinder ab 15 Jahren erfolgt ab sofort in vielen Bundesländern vorrangig digital über das BundID-Portal.</strong></p>
<p>Einige Jugendämter versenden bereits jetzt keine Papierformulare mehr zur Anforderung der Schulbescheinigung. Experten raten dazu, sich rechtzeitig im Portal einzuloggen und die aktuelle Bescheinigung der Schule für das kommende Jahr als PDF hochzuladen. Wer die Fristen verpasst, riskiert eine automatische Einstellung der staatlichen Zahlungen pünktlich zum Schulstart im August 2026.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/unterhaltsvorschuss-digitale-rueckmeldeboegen-fuer-das-schuljahr-2026-2027-verpflichtend/">Unterhaltsvorschuss: Digitale Rückmeldebögen für das Schuljahr 2026/2027 verpflichtend</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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		<title>BGH-Beschluss vor den Sommerferien: Teure Klassenfahrten gelten als Sonderbedarf</title>
		<link>https://www.coparently.de/news/bgh-beschluss-vor-den-sommerferien-teure-klassenfahrten-gelten-als-sonderbedarf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Jun 2026 10:09:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz vor den Sommerferien häufen sich in vielen Schulen die Rechnungen für anstehende Klassenfahrten oder größere Ausflüge. Ein aktueller Beschluss...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/bgh-beschluss-vor-den-sommerferien-teure-klassenfahrten-gelten-als-sonderbedarf/">BGH-Beschluss vor den Sommerferien: Teure Klassenfahrten gelten als Sonderbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kurz vor den Sommerferien häufen sich in vielen Schulen die Rechnungen für anstehende Klassenfahrten oder größere Ausflüge. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt pünktlich zur Reisesaison noch einmal klar: Die Kosten für mehrtägige, schulische Reisen fallen in der Regel unter den sogenannten Sonderbedarf und sind nicht mit dem regulären monatlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgegolten.</strong></p>
<p>Für getrennte Eltern bedeutet das: Auch der Elternteil, der bereits den vollen Barunterhalt leistet, muss sich anteilig (nach seinen Einkommensverhältnissen) an diesen außergewöhnlichen Kosten beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Fahrt pädagogisch sinnvoll ist und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen der Eltern stehen. Familienanwälte raten dem betreuenden Elternteil, solche Ausgaben immer frühzeitig und transparent mitzuteilen, um Zahlungsstreitigkeiten auf dem Rücken der Kinder zu vermeiden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.coparently.de/news/bgh-beschluss-vor-den-sommerferien-teure-klassenfahrten-gelten-als-sonderbedarf/">BGH-Beschluss vor den Sommerferien: Teure Klassenfahrten gelten als Sonderbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.coparently.de">CoParently</a>.</p>
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